NEWSLETTER Migration & Bevölkerung
NEWSLETTER AUSGABE 4 / 2008
Deutschland: Weniger jüdische Zuwanderer
In den letzten drei Jahren haben sich deutlich weniger Juden aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion in der Bundesrepublik niedergelassen als zuvor. Aufgrund der 2005 beschlossenen restriktiven Zuwanderungsregelung stellten seitdem nur rund 1.500 Personen einen Aufnahmeantrag. Erstmals seit 18 Jahren stagniert die Zahl der Mitglieder in den jüdischen Gemeinden.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hat die Bundesregierung Anfang April die neuesten Zahlen zur Einwanderung von Juden aus der früheren Sowjetunion veröffentlicht. Während zwischen 1993 und 2004 durchschnittlich fast 16.000 Juden pro Jahr einwanderten, kamen im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2007 nur noch ca. 3.200 nach Deutschland (siehe Tabelle). Der vorläufige Tiefststand wurde 2006 erreicht, als lediglich 1.079 jüdische Zuwanderer nach Deutschland kamen.
Der Rückgang ist vor allem auf die Reform des Aufnahmeverfahrens zurückzuführen, teilweise aber auch auf ein nachlassendes Interesse der verbliebenen Juden, nach Deutschland auszuwandern. Auch in Israel, dem Hauptzielland für Juden aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, geht deren Einwanderung seit Jahren zurück.
Die Aufnahme beruht auf einem Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 9. Januar 1991, Juden aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion aus humanitären Gründen aufzunehmen (sog. Kontingentflüchtlinge). Zugleich sollte sie die Stärkung der jüdischen Gemeinden in Deutschland bewirken.
Ende 2004 hatten die Innenminister der Länder zusammen mit dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) beschlossen, die jüdische Zuwanderung zu begrenzen. Als Begründung wurde angeführt, dass faktisch weniger als die Hälfte Mitglied in einer jüdischen Gemeinde geworden waren und rund 60 % der Zuwanderer dauerhaft auf staatliche Hilfe wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe angewiesen blieben.
Nach langen Diskussionen einigten sich Vertreter der jüdischen Gemeinden mit den Innenministern im Sommer 2005 auf neue Voraussetzungen der Aufnahme (vgl. MuB 1/05, 6/05). Abgesehen von einer Härtefallklausel dürfen Personen, die von mindestens einem jüdischen Elternteil abstammen, nur noch zuwandern, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: Sie dürfen nicht dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen sein, müssen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen und müssen sich zur jüdischen Religion bekennen. Ferner muss eine Aufnahmemöglichkeit in einer jüdischen Gemeinde gewährleistet sein, die durch die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden (ZWST) bescheinigt werden muss.
Punktesystem: Die Aufnahme sollte nicht mehr wie zuvor durch die Bundesländer, sondern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgen. Eine verbindliche Zuständigkeit für das BAMF wurde jedoch erst 2007 gesetzlich festgeschrieben.
Mit Hilfe eines Punktesystems nimmt das BAMF für die Antragsteller eine Integrationsprognose vor. Danach findet nur Aufnahme, wer mindestens 50 von maximal 105 Punkten erreicht. Bis zu einem Lebensalter von 30 Jahren gibt es 15 Punkte, für jedes weitere Lebensjahr wird ein Punkt abgezogen. Ein Hochschulabschluss wird mit 20 Punkten, Berufserfahrung mit 10 Punkten bewertet. Die Mitarbeit in einer jüdischen Organisation wird mit 10 Punkten honoriert, ein Arbeitsplatzangebot mit 5 Punkten. In Deutschland lebende Verwandte werden ebenfalls mit 5 Punkten bewertet. Schließlich können Deutschkenntnisse mit bis zu 25 Punkten bewertet werden. Über die Vergabe weiterer Punkte kann das BAMF unter Einbeziehung des familiären Umfeldes nach Ermessen entscheiden, z. B. wenn besondere berufliche Qualifikationen beim Ehepartner vorliegen.
Aktuelle Zahlen: Für dieses Aufnahmeverfahren existierte allerdings für rund zwei Jahre keine gültige Rechtsgrundlage, da bereits mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Anfang 2005 das Kontingentflüchtlingsgesetz (und damit die Länderzuständigkeit) ausgelaufen war. Dies führte bei ausreisewilligen Juden zu Verunsicherung, sodass die Zuwanderung praktisch zum Erliegen kam. Im Jahr 2005 wurden nur 29 Neuanträge für insgesamt 39 Personen gestellt. Auch 2006 blieb die Zahl der Anträge mit 88 (130 Personen) auf sehr niedrigem Niveau. In diesen Jahren wanderten v. a. solche Juden ein, die bereits über eine Aufnahmezusage verfügten (rund 7.000).
Am 16. Mai 2007 trat auf Initiative des Bundestags-Innenausschusses ein Passus im Aufenthaltsgesetz in Kraft, der das Verfahren offiziell dem BAMF zuwies. Diese rechtliche Klarstellung wirkte sich auf die Anzahl neuer Anträge aus: Gegenüber dem Vorjahr bemühten sich 2007 fast zehnmal so viele Emigranten um Aufnahme (719 Neuanträge, 1.174 Personen). Auch die Zahl der tatsächlich einreisenden Juden ist wieder angestiegen (2006: 1.079; 2007: 2.502), wobei diese Neu-Einwanderer ihren Antrag überwiegend noch nach altem Recht gestellt hatten.
Nachweis von Sprachkenntnissen: Kritiker haben wiederholt hervorgebracht, der Nachweis von Sprachkenntnissen sei eine zu große Hürde, zumal nicht alle potenziellen Emigranten die Möglichkeit hätten, in den Herkunftsländern Deutschkurse zu besuchen. Der migrationspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen Josef Winkler bezeichnete die Regelung als „abstrus“, weil die jüdischen Zuwanderer im Gegensatz zu Spätaussiedlern keine Verbindung nach Deutschland haben, sondern wegen ihrer Religionszugehörigkeit aufgenommen werden. Nach Angaben der Bundesregierung stehen in Russland, der Ukraine, Kasachstan und Kirgisien insgesamt 37 Sprachlernzentren zur Verfügung. Diese können von Spätaussiedlern und jüdischen Immigranten gleichermaßen genutzt werden, allerdings ohne dass Sprachkurse für Juden speziell gefördert werden.
Situation der Gemeinden: Vor Beginn der Einwanderung aus der Sowjetunion 1990 hatten die jüdischen Gemeinden in Deutschland weniger als 30.000 Mitglieder. Seitdem hat sich diese Zahl beinahe vervierfacht – auf 107.794 im Jahr 2006. Das Wachstum hat sich jedoch durch den jüngeren Rückgang der Zuwanderung stark verlangsamt und stagniert mittlerweile. Andere Quellen, wie der Bevölkerungsgeograph Pavel Polian, gehen davon aus, dass die Zahl der Gemeindemitglieder bereits schrumpft. Dies liege am hohen Durchschnittsalter der Mitglieder in den jüdischen Gemeinden, es gebe weit mehr Sterbefälle als Geburten. Ein weiterer Faktor für die Stagnation sei die steigende Zahl der Austritte, die nicht zuletzt die Auseinandersetzungen und Integrationsprobleme innerhalb der Gemeinden widerspiegele.
Julius Schoeps, Direktor des Zentrums für europäisch-jüdische Studien in Potsdam, geht davon aus, dass die meisten Juden mit dem „doppelten Integrationsproblem“, sich gleichzeitig in Deutschland und in den jüdischen Gemeinden zurechtzufinden, überfordert sind. Eine Studie seines Instituts habe ergeben, dass sich diejenigen Zuwanderer, die keinen Anschluss an eine jüdische Gemeinde gefunden hätten, besser in die Gesellschaft integriert hätten. js
Weitere Informationen:
www.bundestag.de (BT-Drsn. 16/2516; 16/4444; 16/8716)
www.zwst.org
www.zentralratdjuden.de




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