NEWSLETTER Migration & Bevölkerung
NEWSLETTER AUSGABE 3 / 2010
Kurzmeldungen - Deutschland
BVerfG: Urteil zu Volksverhetzungen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 5. März in drei verbundenen Verfahren Urteile wegen Volksverhetzung aufgehoben (1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04). Die Kläger hatten Plakate mit der Aufschrift „Aktion Ausländer-Rückführung […] Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ öffentlich plakatiert und waren daraufhin wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Sie sahen sich dadurch in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt und erhielten nun vor dem BVerfG erstmals Recht. Grundsätzlich muss das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter das der Menschenwürde zurücktreten. Die Menschenwürde sei aber nur dann verletzt, wenn die angegriffene Person als „unterwertiges Wesen“ behandelt werde. Dies sei dem Plakat aber nicht ohne die Nennung konkreter Begleitumstände zu entnehmen, begründeten die Richter ihre Entscheidung und verwiesen die Fälle zurück an das Amtsgericht Augsburg. www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100204_1bvr036904.html
Ausländische Bevölkerung rückläufig
Ende 2009 lebten 6,69 Mio. Ausländer in Deutschland (-32.800 bzw. -0,5 % im Vergleich zu 2008; vgl. MuB 4/09). Dies geht aus den Zahlen des Ausländerzentralregisters (AZR) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor. Während 412.400 ausländische Personen nach Deutschland zogen oder hier geboren wurden, verließen 312.000 Ausländer die Bundesrepublik bzw. verstarben 2009. Weitere 133.200 Personen wurden aus anderen Gründen, z. B. durch Einbürgerung, aus dem Register gestrichen. Die Entwicklung der Ausländerbevölkerung variierte stark nach den Herkunftsländern. Die stärksten Rückgänge verzeichnete die türkische Bevölkerung (-30.300). Die Zahl der Kosovaren stieg durch Zuwanderung und Tausch des Passes ehemaliger Serben und Montenegriner am stärksten an (+51.900). Die wichtigsten Herkunftsländer der in Deutschland lebenden Ausländer sind weiterhin die Türkei (25 %), Italien (8 %) und Polen (6 %).
www.destatis.de
Rheinland-Pfalz: Schulabschlüsse
Wie das Statistische Landesamt in Rheinland-Pfalz Anfang März mitteilte, verließen 2009 in Rheinland-Pfalz fast doppelt so viele Jugendliche mit Migrationshintergrund (11,2 %) die Schule ohne Hauptschulabschluss wie Schüler ohne Migrationshintergrund (6,1 %). Frauen seien insgesamt erfolgreicher. Ohne Hauptschulabschluss verließen die Schule nur 8,1 % der jungen Frauen mit Migrationshintergrund , bei den Männern waren es 14,1 %. Während 30,7 % der Schulabgänger ohne Migrationshintergrund das Abitur erlangten, waren es bei jenen mit Migrationshintergrund lediglich 13,8 %.
www.statistik.rlp.de/bil/presse/pm10033.html
Frankfurt/Main: Abschiebungsbeobachtung
Das Forum Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt (FAFF) hat im Februar seinen Jahresbericht 2008/09 veröffentlicht. Von den 2008 insgesamt auf dem Luftweg durchgeführten 7.778 Abschiebungen (2007: 8.953, 2006: 13.060) wurden 3.729 (48 %) vom Flughafen Frankfurt/Main eingeleitet. 2009 wurden bundesweit 7.289 Abschiebungen auf dem Luftweg durchgeführt, davon mussten 270 abgebrochen werden (154 wegen Widerstandshandlungen, 58 wegen Weigerung der Fluggesellschaft oder der Piloten, 41 aus medizinischen Gründen und 17 wegen Weigerung des Zielstaats zur Aufnahme). Seit Mai 2006 werden am Flughafen Frankfurt zwei Abschiebebeobachterinnen eingesetzt, die etwaige Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit eingesetzter Mittel sowie Verletzungen humanitärer Ansprüche dem FAFF berichten. Im Forum sind u. a. Pro Asyl, Amnesty International, die Caritas, das Diakonische Werk sowie der Hessische Flüchtlingsrat vertreten.
www.caritas-frankfurt.de/53170.html
Bundesarbeitsgericht: Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund
Arbeitgeber dürfen einem Mitarbeiter kündigen, wenn er nicht ausreichend Deutsch lernt, um die vorgegebenen Stellenanforderungen zu erfüllen. Eine Entlassung verstößt nicht gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung aufgrund der Herkunft. Mit diesem Urteil bestätigte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Ende Januar die Kündigung eines spanischstämmigen Produktionshelfers bei einem Automobilzulieferbetrieb (Az. 2 AZR 764/08). Dieser hatte zwar auf Kosten des Betriebes einen Deutschkurs belegt, um wie in der Stellenbeschreibung vorgesehen die schriftlichen Arbeitsanweisungen lesen zu können, jedoch ohne wesentlichen Erfolg. Folgekurse lehnte er ab. Als weitere Ermahnungen des Arbeitgebers folgenlos blieben, wurde dem Mann gekündigt. Zu Recht, wie das Bundesarbeitsgericht im Gegensatz zum Landesarbeitsgericht Hamm entschied. Der Arbeitgeber habe dem Mann ausreichend Gelegenheit zum notwendigen Spracherwerb gegeben.
www.bundesarbeitsgericht.de




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