Israel

HintergrundinformationenHauptstadt: Jerusalem
Sprachen: Hebräisch, Arabisch
Fläche: 20.770 km2 (CIA World Factbook)
Bevölkerungszahl (2008): 7.112.359 (CIA, inkl. jüdische Siedler im Westjordanland, Ostjerusalem und den Golanhöhen)
Bevölkerungsdichte (2007): 342 Einwohner pro km2
Bevölkerungswachstum (2006): +1,8 %
Anteil Einwanderer an der Gesamtbevölkerung (2006): 33,8 %
Anteil der arabischen Staatsbürger (2007): 19,9 %
Erwerbsbevölkerung (2006): 55,4 %
Anteil Einwanderer an der Erwerbsbevölkerung (2007): 6,9 %
Arbeitslosenquote: 8,4 % (2006), 9,0 % (2005), 10,4 % (2004)
Religionen (2004): Jüdisch 76,4 %, Muslimisch 16 %, Arabische Christen 1,7 %, andere Christen 0,4 %, Drusen 1,6 %, keine Angaben 3,9 %
Betrachtet man Fläche und Bevölkerung, so ist Israel ein eher kleines Land. Sein Staatsgebiet entspricht etwa der Größe des Bundeslandes Hessen und ist mit rund sieben Millionen Einwohnern ähnlich dicht besiedelt. Der Grad an öffentlicher Aufmerksamkeit, den das wirtschaftlich stärkste Land im Nahen Osten von jeher auf sich zieht, steht zu diesen eher unspektakulären Kennzahlen in keinem Verhältnis. Israel ist in medialen und politischen Diskursen permanent präsent, was primär auf den seit über 60 Jahren schwelenden, oftmals kriegerischen Konflikt zwischen Juden und Palästinensern zurückzuführen ist.
Auch im Hinblick auf das Thema Migration ist Israel in vielerlei Hinsicht außergewöhnlich; der Staat ist geradezu „auf Zuwanderung gebaut“. Seit 1882 wanderten – von kurzen Unterbrechungen abgesehen – kontinuierlich Juden in das ursprünglich osmanische, später britisch verwaltete Palästina ein. Der Holocaust in Europa verlieh der zionistischen Idee1 weltweit Legitimität und beschleunigte ihre Umsetzung. Masseneinwanderung kennzeichnete verschiedene Perioden des 20. Jahrhunderts, besonders die Jahre unmittelbar vor und nach der Staatsgründung 1948. Der daraufhin ausbrechende Krieg mit den benachbarten arabischen Staaten (Unabhängigkeitskrieg) führte andererseits zu einer Welle von palästinensischen Flüchtlingen und Vertriebenen. Spätere Kriege hatten weitere Fluchtbewegungen zur Folge, sodass heute fast drei Viertel der Palästinenser (rund 7 Mio.) jenseits ihrer Heimat leben.2
Die Gesamtbevölkerung Israels hat sich über die letzten 60 Jahre mehrmals verdoppelt, vor allem durch Zuwanderung (siehe Abb. 2). Heute hat das Land etwa 7,1 Mio. Einwohner. Seit 1948 wurden über drei Millionen Immigranten registriert, in den 1990er Jahren war Israel sogar das Land mit der im Verhältnis zu seiner Bevölkerung höchsten Einwanderungsquote weltweit. Zugleich ist Israel auch ein Land mit angestammter arabisch-palästinensischer Bevölkerung, die ca. 20 % der Gesamteinwohnerzahl ausmacht.
Durch die beträchtliche jüdische Immigration spielen Fragen der Eingliederung und des Zusammenlebens von Einheimischen und Neu-Zuwanderern in Israel eine wichtige Rolle. In jüngerer Zeit entwickeln sich neue migrations- und integrationspolitische Herausforderungen wie Arbeitsmigration, Flucht und illegaler Aufenthalt, mit denen bisher typischerweise westliche Einwanderungsländer konfrontiert waren.

Historische Entwicklung der jüdischen Einwanderung
Vor der Staatsgründung
Mit dem Aufkommen der zionistischen Bewegung wanderten seit den frühen 80er Jahren des 19. Jahrhunderts Juden nach Palästina ein. Für die Zeit bis zur Staatsgründung 1948 werden allgemein fünf Einwanderungswellen (Alija, Plural: Alijot) unterschieden.
Die erste Alija zwischen 1882 und 1903 umfasste etwa 25.000 hauptsächlich russische und rumänische Juden und war nicht zuletzt eine Reaktion auf eine Reihe von antisemitischen Pogromen in Südrussland. Sie führte zu ersten größeren Ortschaften und landwirtschaftlichen Betrieben in einem Gebiet, das bis dato relativ dünn besiedelt und wirtschaftlich schwach entwickelt war. Zwischen 1904 und 1914 kamen weitere 40.000 Juden nach Palästina. Bei dieser Gruppe handelte es sich überwiegend um Angehörige der „zionistischen Arbeiterschaft“ in Russland, die unzufrieden mit dem Verlauf der sozialen Reformbewegungen waren und infolge der Umwälzungen des Jahres 1905 ebenfalls Opfer von antisemitischen Übergriffen wurden. Weitere rund 35.000 Einwanderer, überwiegend aus Polen und Russland bzw. der Sowjetunion, bildeten zwischen 1919 und 1923 die dritte Alija, die u. a. durch die Balfour-Erklärung und den damit verbundenen Aufschwung für das zionistische Projekt eines eigenen jüdischen Staates motiviert war.3 Zwischen 1924 und 1931 kamen weitere 80.000 Juden, wiederum primär aus der Sowjetunion und aus Polen. Besonders die polnischen Juden litten unter dem Antisemitismus in der polnischen Regierungspolitik, die sie aus wichtigen Segmenten der Wirtschaft ausschloss. Im Gegensatz dazu waren die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Entfaltung für Juden in Palästina zu dieser Zeit bereits deutlich verbessert, und eine jüdische Infrastruktur hatte sich herausgebildet.
Die größte vorstaatliche Einwanderungswelle, die fünfte Alija zwischen 1932 und 1939, umfasste rund 200.000 Juden. Sie hatten – überwiegend nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 – die Zeichen der Zeit erkannt und sich entschieden, ihre Heimat zu verlassen. Unter den Immigranten der 1930er Jahre waren auch bereits mehrere Tausend Juden aus orientalischen Ländern mit großen jüdischen Gemeinden wie etwa Jemen und Irak. Zwischen 1939 und 1945 gelang weiteren rund 70.000 europäischen Juden aus Polen, Deutschland, Rumänien, Ungarn und der Tschechoslowakei die Flucht vor dem Nazi-Terror. Bisweilen werden sie ebenfalls der fünften Alija zugerechnet. Diese Einwanderer hatten nicht nur die Schwierigkeit der Ausreise aus Mittel- und Osteuropa zu bewältigen, sondern sahen sich auch vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Teilung Palästinas mit restriktiven Einwanderungsbestimmungen der britischen Mandatsmacht konfrontiert. Am Vorabend der israelischen Staatsgründung umfasste die jüdische Bevölkerung Palästinas über 600.000 Menschen.
Flucht und Vertreibung im Rahmen des Unabhängigkeitskrieges
Palästina war zu Beginn der jüdischen Einwanderung Ende des 19. Jahrhunderts keineswegs unbewohnt. Vor Ort lebte – zunächst überwiegend in friedlicher Koexistenz mit den jüdischen Zuwanderern – eine teils nomadische, teils sesshafte arabische Bevölkerung, die insgesamt rund 400.000 Menschen betrug.4 Daneben gab es eine Reihe von kleinen jüdischen Gemeinden, die zusammengenommen etwa 20.000 Menschen umfasste und deren Ansiedlung überwiegend auf die Ende des 15. Jahrhunderts aus Spanien vertriebenen Juden sowie jüdische Wallfahrer des ausgehenden Mittelalters zurückging.
Besonders in den gemischt bevölkerten Städten Haifa, Jaffo, Ramle und Akko überschnitten sich um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert die Lebens- und Wirtschaftsräume beider Bevölkerungsgruppen. Neben Juden wanderten auch Araber aus umliegenden Regionen nach Palästina und ließen sich nieder. Bereits in den frühen 1920er Jahren kam es jedoch zu Unruhen und teils bewaffneten Konflikten zwischen Juden und Arabern (zumeist über Landfragen), aber auch zwischen den beiden Gruppen und der britischen Mandatsmacht in Palästina. In den 1930er und 1940er Jahren und verstärkt nach dem Teilungsplan der Vereinten Nationen (UN) aus dem Jahr 1947, der zwei Staaten auf palästinensischem Boden vorsah, kam es zu bürgerkriegsartigen Auseinandersetzungen. Unmittelbar nach der Unabhängigkeitserklärung durch den Jüdischen Nationalrat am 14. Mai 1948 erklärten Ägypten, Syrien, Jordanien, der Libanon, Saudi-Arabien und der Irak dem neuen Staat Israel den Krieg. Dieser erste israelisch-arabische Krieg dauerte über ein Jahr und führte zu massiven Vertreibungs- und Fluchtbewegungen, da das siegreiche Israel auch Gebiete eroberte, die nach dem UN-Plan zum arabischen Staat Palästina gehören sollten.
Insgesamt wurden zwischen 600.000 und 800.000 Menschen arabischer Herkunft heimatlos: Mehr als 450.000 ließen sich im Gazastreifen sowie in dem bis 1967 jordanisch kontrollierten Teil der Westbank nieder, 70.000 in Transjordanien (dem heutigen Königreich Jordanien), 75.000 in Syrien und weitere 100.000 im Libanon. Auch im Irak (rund 4.000) und in Ägypten (rund 7.000) fanden palästinensische Flüchtlinge Zuflucht.5 Anders als für die meisten Juden, die in der erlangten und verteidigten Unabhängigkeit Israels den verwirklichten zionistischen Traum sahen, bedeuteten Krieg, Flucht und Vertreibung des Jahres 1948 für die arabischen Palästinenser eine Katastrophe (Nakba). 1948 verblieb ein kleinerer Teil der Araber im neu gegründeten Staat: Gut 150.000 Nicht-Juden erhielten die israelische Staatsbürgerschaft und wurden so zu einer ethnischen Minderheit. Deren Angehörige werden je nach (Selbst)-Definition als israelische Araber oder als palästinensische Israelis bezeichnet. Diese Gruppe umfasst heute mehr als 1,4 Millionen Personen.
Seit der Gründung Israels
Für die überlebenden jüdischen Gemeinschaften im Nachkriegseuropa hatte der gewonnene Unabhängigkeitskrieg Signalwirkung. Mehrere Zehntausend Juden machten sich auf den Weg nach Israel. Bereits kurz nach der Staatsgründung fand auch eine Masseneinwanderung orientalischer Juden aus dem Iran, dem Irak, Marokko und Jemen statt, die teilweise einem Exodus gleichkam und in den Herkunftsländern quasi zu einem Verschwinden der jüdischen Bevölkerungsgruppen führte.6 Allein in den ersten Jahren zwischen 1948 und 1952 kamen über 600.000 jüdische Immigranten nach Israel und verdoppelten die Gesamtbevölkerung. Mitte der 1950er und Anfang der 1960er Jahre sank die jährliche Gesamtzahl der Neueinwanderer. Zwischen 1960 und 1989 kamen durchschnittlich 15.000 pro Jahr, der größte Teil aus Europa sowie aus Nord- und Mittelamerika. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs setzte die bis dato größte Einwanderungswelle ein. Sie war zu fast 90 % von Zuwanderern aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion geprägt und hält auf niedrigem Niveau bis heute an. Hauptherkunftsländer sind Russland und die Ukraine. Seit 1989 sind insgesamt rund 1,3 Millionen Juden und nicht-jüdische Familienangehörige als Immigranten nach Israel gekommen. Eine bedeutende Einwanderergruppe der letzten Jahrzehnte waren daneben Juden aus Äthiopien (siehe Abschnitt „Integration“). Die Einwanderung ist seit dem Ausbruch der zweiten Intifada7 im Herbst 2000 jedoch stark rückläufig; im Jahr 2006 kamen weniger als 20.000 Neueinwanderer nach Israel, 2007 waren es nur noch rund 18.000 (im Vergleich zu durchschnittlich 73.000 pro Jahr zwischen 1992 und 1999).
Bilanz der Zu- und Abwanderung
Seit der Staatsgründung wies Israels Wanderungssaldo alljährlich einen beachtlichen Überschuss an Immigranten aus. Insbesondere gegenüber den Rekordzahlen der frühen 1990er Jahre fielen Abwanderungen kaum ins Gewicht. Dennoch gab es sie zu jeder Zeit: Jüdische Israelis, die es aus familiären oder beruflichen Gründen vorzogen, etwa in den Vereinigten Staaten oder Europa zu leben; Neueinwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, die mit den klimatischen Bedingungen und politischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten nicht zurechtkamen und nach relativ kurzer Zeit heimkehrten oder in ein Drittland weiterwanderten; sowie Alteingesessene, die des Dauerkonfliktes bzw. der angespannten und bisweilen gefährlichen Lebenssituation in Israel überdrüssig wurden und einen Neustart anderswo versuchten. Bereits 1980 ergaben die Ergebnisse der US-amerikanischen Volkszählung, dass mehr als 150.000 israelische Staatsbürger – teils mit doppelter Staatsangehörigkeit – in den Vereinigten Staaten lebten, von denen etwa ein Drittel in Israel geboren waren.8
Abwanderungen aus Israel führten jedoch nicht zwangsläufig zu permanenter Emigration. Häufig stellen sie nur temporäre Verlagerungen des Lebensmittelpunktes dar. Betrachtet man den Migrationssaldo, so wandern alljährlich zwischen 7.000 und 12.000 israelische Staatsangehörige ab. In den Jahren 2001 bis 2006 waren es insgesamt rund 65.000, darunter etwa 90 % Juden. In den letzten drei Jahren wurde dieser „demografische Aderlass“ jeweils nur noch knapp durch Einwanderung kompensiert. Für das Jahr 2008 gehen US-amerikanische Schätzungen erstmals von einem positiven Wanderungssaldo von 2,5 Migranten pro 1.000 Einwohnern aus.9
Emigration steht im direkten Widerspruch zum zionistischen Ideal, das den raison d’être des Staates begründet: Die jüdischen Diaspora-Gemeinden in der Welt sollten sich in Israel versammeln – also „heimkehren“. Vor diesem Hintergrund wurde häufig abfällig über Israelis gesprochen, die ihr Land verließen, um in Übersee ein vermeintlich bequemes Leben fernab der Kriege und Konflikte zu führen. Doch haben die allgemein gewachsene Mobilität sowie Prozesse der Re-Migration bzw. ökonomisch bedingten Pendelmigration dazu geführt, dass (temporäre) Abwanderung mittlerweile als normales Phänomen angesehen wird. Gerade die sehr gut ausgebildeten jungen Erwachsenen arbeiten häufig für einige Jahre im Ausland, vorzugsweise in den Metropolen der nordamerikanischen West- und Ostküste.

Einwanderungspolitik
Grundlage der israelischen Einwanderungspolitik ist das sogenannte Rückkehrgesetz vom 5. Juli 1950 (Law of Return). Darin manifestiert sich das Konzept eines jüdisch-zionistischen Staates, der es weltweit jeder Person jüdischer Herkunft bzw. jüdischen Glaubens erlaubt – ja sogar nahelegt –, in das Land ihrer Vorfahren zurückzukehren. Wörtlich heißt es dort: „Jeder Jude hat das Recht, als Einwanderer [hebr. Oleh] nach Israel zu kommen.“ Die Einwanderung wird als „Rück-“ oder „Heimkehr“ und wörtlich als Aufstieg bezeichnet (hebr. Alija). Die quasi unbeschränkte jüdische Einwanderung war jedoch von Beginn an nicht unumstritten. In Anbetracht der immensen Herausforderungen bei der Integration in den frühen 1950er Jahren versuchte die Regierung Israels zeitweilig, die Einwanderung durch Richtlinien zu steuern: Junge, gesunde und potenziell produktive Einwanderungswillige sollten den Vorzug erhalten. Die Beschränkungen erwiesen sich in der Praxis aber als schwer durchführbar.10
Um den Realitäten der Familieneinwanderung gerecht zu werden, wurde die Reichweite des Rückkehrgesetzes sogar vergrößert. Denn nach jüdischem Recht (Halacha) ist eine Person nur dann jüdisch, wenn entweder die Mutter Jüdin ist oder wenn die Person nach den Regeln des orthodoxen Rabbinatsgerichts zum Judentum konvertiert ist. Dies erschwerte Familienzusammenführungen. Griff bereits das Rückkehrgesetz in seiner ursprünglichen Fassung über die halachische Definition der Zugehörigkeit zum Judentum hinaus, bezieht das Einwanderungsrecht seit 1970 auch Nicht-Juden ein, wenn sie über mindestens ein jüdisches Großelternteil verfügen. Auch Ehepartner erhalten einen Rechtsanspruch auf Einwanderung und Staatsbürgerschaft, egal ob sie selbst Juden sind oder nicht.11
Nicht nur das Staatsangehörigkeits- und das Aufenthaltsrecht sind auf die jüdische Zuwanderung ausgerichtet. Auch in anderen Bereichen bietet der Staat zahlreiche Anreize für potenzielle Immigranten. Dazu gehören insbesondere Steuererleichterungen, Zollprivilegien und materielle Integrationsbeihilfen (siehe Abschnitt Integration).
Zentraler Akteur bei der Vorbereitung der Einwanderung ist die Jewish Agency. Dabei handelt es sich um eine bereits 1929 gegründete Organisation, die zunächst auf die Etablierung eines jüdischen Staates in Palästina hinarbeitete. Seit der Unabhängigkeit Israels verfolgte sie primär das Ziel, Diaspora-Juden zur Einwanderung nach Israel zu bewegen. Heute ist sie für die Bearbeitung sämtlicher Anträge auf Einwanderung zuständig, die von Juden außerhalb der Staaten der ehemaligen Sowjetunion gestellt werden,12 und überprüft im Einzelfallverfahren die Berechtigung der Antragsteller. Obwohl in ihrer Rechts- und Organisationsform nicht-staatlich, nimmt die Jewish Agency damit quasi regierungsamtliche Funktionen wahr. Sie dient auch als „Mittleragentur“ für Geldspenden von Juden weltweit (insbesondere aus Nordamerika), die dem israelischen Staat zugute kommen sollen.
Als Teil der israelischen Einwanderungspolitik sind auch organisierte Aktionen zur massenhaften Immigration bestimmter jüdischer Gemeinden zu werten. Die prominentesten und quantitativ bedeutsamsten waren die geheim geplanten Transfers Tausender jüdischer Familien aus Äthiopien ab Mitte der 1980er Jahre. Die als „Beta Israel“ oder „Falascha“ bezeichneten äthiopischen Juden wurden unter dem totalitären Mengistu-Regime in ihrer Religionsausübung unterdrückt und teilweise verfolgt. In den staatlich gelenkten Operationen „Moses“ und „Joschua“ gelang es 1984/85, rund 8.000 Juden über den Sudan nach Israel zu bringen. In der Operation „Salomon“ wurden 1991 weitere 14.000 äthiopische Immigranten nach Tel Aviv geflogen.
Neben aktiver Einwanderungspolitik ist die Familienförderung ein wichtiges Ziel Israels, um vor dem Hintergrund hoher Geburtenraten in der arabischen Bevölkerung mittel- und langfristig eine „demografische Mehrheit“ und damit den jüdischen Charakter des Staates zu sichern. Die Vermeidung von Emigration bildet eine dritte bevölkerungspolitische Ratio Israels. Die seit Ende der 1960er Jahre unternommenen Versuche, einen Teil der geschätzten rund 200.000 israelischen Staatsbürger im Ausland durch spezielle Förderprogramme zur Rückkehr zu bewegen, blieben jedoch ohne großen Erfolg.

Integration
Mit dem Einwanderungsrecht korrespondieren die staatlichen Maßnahmen zur Förderung der Integration. Historisch spielt auch hier die Jewish Agency eine bedeutende Rolle. Seit seiner Gründung im Jahr 1968 ist jedoch in steigendem Maße das Ministerium für die Aufnahme von Einwanderern (Ministry of Immigrant Absorption) für die staatlichen Integrationsprogramme zuständig. Integrationsmaßnahmen sind auf jüdische Neuzuwanderer und ihre Familienangehörigen beschränkt und zielen auf eine schnelle, profunde und nachhaltige Eingliederung ab. Im regierungsamtlichen Sprachgebrauch wird daher am Begriff der „Absorption“ festgehalten. Nach Jahrzehnten der Massenzuwanderung aus ganz unterschiedlichen Ländern und Kulturräumen hat sich jedoch gezeigt, dass ein kulturell-identifikatorisches „Aufgehen“ der Einwanderer in der neuen israelischen Gesellschaft nach dem US-amerikanischen Modell des Melting Pot nur äußerst bedingt als realistisches Konzept taugt. Im praktischen Sprachgebrauch ist daher „Absorption“ mittlerweile weitgehend als gleichbedeutend mit „Integration“ zu verstehen.
Neuzuwanderer und ihre Familien haben Anspruch auf eine Vielzahl materieller Integrationsleistungen (siehe Abb. 4). Nicht nur aufgrund dieser Maßnahmen kann die Integration neu eingewanderter Juden als andauernde Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Gerade die Integration der Zuwanderer aus den vormals sowjetischen Staaten seit den frühen 1990er Jahren verlief in struktureller Hinsicht positiv, u. a. aufgrund ihres hohen Bildungsniveaus (60 % verfügen über einen tertiären Bildungsabschluss im Vergleich zu 40 % der ansässigen Bevölkerung; fast 12 % sind Ärzte oder Ingenieure) und ihrer hohen Erwerbsquote in den Herkunftsländern. Zwar waren sie zunächst stärker von Arbeitslosigkeit betroffen. Nach zehn Jahren in Israel haben sich die Beschäftigungsquoten aber nahezu angeglichen. Im schulischen Bereich wird sogar bisweilen von einem „Einwanderer-Paradoxon“ gesprochen: Trotz schwächerer sozio-ökonomischer Ausgangsposition erzielen junge Immigranten im Durchschnitt gleich gute oder sogar bessere schulische Leistungen als die im Land geborenen Kinder und Jugendlichen. Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei einem Teil der „russischen“ Einwanderer die Integration nicht gelungen ist. Neben deutlich erhöhten Raten bei Drogen- und Alkoholabhängigen erregte in jüngster Zeit die Verhaftung von russischstämmigen Mitgliedern rechtsradikaler bzw. neonazistischer Gruppen erhebliches Aufsehen.13 Besonders im Bereich der kulturellen Identifikation ist die Integration oft gering. Hier tritt zusehends der plurale und multikulturelle Charakter der israelischen Gesellschaft mit deutlichen Differenzierungstendenzen zutage (siehe Abschnitt „Pluralisierung der Gesellschaft“).
Eine israelische Besonderheit sind die von der Jewish Agency gegründeten und verwalteten sogenannten Aufnahmezentren (merkazei klita). Diese einfachen Wohnsiedlungen für Neuzuwanderer wurden in den 1960er Jahren errichtet und verfügen über verschiedene Förderangebote. Dazu gehören etwa das Angebot eines hebräischen Sprach- und Integrationskurses (ulpan) unmittelbar vor Ort sowie ein formalisiertes Netzwerk zur beruflichen, schulischen, psychologischen und sonstigen Beratung. Das subventionierte Wohnen in den Aufnahmezentren ist jedoch in der Regel auf ein halbes Jahr beschränkt.
Während der israelische Staat in Bezug auf die Massenzuwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion zu einem System der „direkten Aufnahme“ überging, in dem die Einwanderer selbst über finanzielle Mittel und Freiheiten zur Organisation ihrer primären Integration verfügten, wurden die äthiopischen Juden nach ihrer Ankunft fast ausnahmslos institutionell untergebracht. Teilweise lebten bis zu 10.000 Menschen in den Aufnahmezentren, einige auch deutlich länger als ein Jahr. Hier durchliefen sie einen formalisierten und bürokratischen Integrationsprozess. Begründet wurde dies mit dem oftmals niedrigen Bildungsniveau und dem „Kulturschock“ einer Migration aus der ländlich-vormodernen Gesellschaft Äthiopiens in das hochtechnisierte Israel, aus dem ein besonderes Schutz- und Hilfebedürfnis der äthiopischen Juden abgeleitet wurde. So erhalten äthiopischstämmige Jugendliche besondere schulische Förderung und haben für einen wesentlich längeren Zeitraum Anspruch auf Hochschulstipendien als andere Neueinwanderer.
Die Kehrseite dieser besonderen Förderung bei der Integration ist jedoch ein paternalistischer Umgang der Behörden mit den Zuwanderern.14 Außerdem wurden äthiopische Juden nicht wie die meisten Einwanderer vorbehaltlos nach dem Rückkehrgesetz in das staatliche und religiöse System aufgenommen. Mehrere Tausend mussten sich auf Veranlassung des Rabbinats einer bestimmten, teilweise als erniedrigend empfundenen Zeremonie unterziehen, um ihre Angehörigkeit zum Judentum zu begründen, da ihre frühen Vorfahren zum Teil zwangschristianisiert worden waren. Der religiös und bürokratisch gelenkte Aufnahmeprozess sowie das skeptische Verhalten der Bevölkerung, das auch rassistische Stereotype einschließt, führten dazu, dass gerade Äthiopier eine marginalisierte und bisweilen diskriminierte Einwanderergruppe darstellen.15

Staatsangehörigkeit
Das Staatsangehörigkeitsrecht ist überwiegend als jus sanguinis ausgestaltet, folgt also ethno-nationalen bzw. -religiösen Grundsätzen. Juden, die ihre Alija nach Israel vollziehen, d. h. einwandern, werden in der Regel automatisch israelische Staatsangehörige. Darüber hinaus stand die israelische Staatsbürgerschaft auch denjenigen nicht-jüdischen (arabischen) Bewohnern zu, die nach 1948 nicht vertrieben wurden bzw. das Land nicht verließen oder bis 1952 dorthin zurückkehrten. Somit lebt heute eine rund 1,4 Millionen Menschen umfassende Minderheit von Arabern moslemischen, christlichen und drusischen Glaubens als Staatsbürger in Israel. Sie verfügen zwar über die gleichen individuellen Rechte, sind de facto aber vielfach benachteiligt.
Das israelische Recht sieht grundsätzlich zwar auch die Einbürgerung von nicht-jüdischen Ausländern vor, diese Option ist jedoch an zahlreiche Voraussetzungen gebunden. Zudem liegt sie im Ermessen des Innenministeriums und spielt bisher eine untergeordnete Rolle. Von Ausnahmen abgesehen tendiert die jüngere israelische Politik eher in die Gegenrichtung: Im Juli 2003 verabschiedete das israelische Parlament (Knesset) ein Gesetz, nach dem die Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen bzw. der israelischen Staatsbürgerschaft für Palästinenser aus den besetzten Gebieten untersagt ist, selbst wenn die Zuwanderung im Rahmen des Familiennachzugs erfolgen soll. Gemäß dem Gesetz über Staatsangehörigkeit und Einreise nach Israel können Palästinenser, die israelische Staatsbürger heiraten, weder einen Aufenthaltsstatus noch die israelische Staatsangehörigkeit erhalten. Das Gesetz in Form einer jährlich per Parlamentsbeschluss zu verlängernden Verordnung wird offiziell mit den Sicherheitsinteressen Israels begründet.
Das Gesetz läuft der internationalen Praxis der Familienzusammenführung ebenso entgegen wie den bürgerrechtlichen Standards westlicher Demokratien, und entsprechende Klagen haben die Kritik des Obersten Gerichtshofs auf den Plan gerufen. Dieser billigte es jedoch in einer knappen Mehrheitsentscheidung mit einschränkenden Auflagen an den Gesetzgeber. 2005 und 2007 wurden jeweils kleinere Änderungen vorgenommen: Einerseits kann nunmehr seitens des Innenministeriums Frauen über 25 und Männern über 35 Jahren sowie Kindern unter 14 Jahren in Einzelfällen ein befristeter Aufenthalt gestattet werden, was eine geringfügige Lockerung bedeutet. Andererseits wurde der Geltungsbereich des Gesetzes dahingehend ausgeweitet, dass neuerdings auch Familienangehörige aus „feindlichen Staaten“ (genannt werden Syrien, Iran, Irak und Libanon) von Aufenthalts- und Einbürgerungsrechten ausgeschlossen sind. Die aktuelle Verordnung des Gesetzes, gegen das erneut Beschwerde beim Obersten Gerichtshof erhoben wurde, ist bis zum 31. Juli 2008 gültig.
Ethnische Demokratie
Israel gilt weiterhin zu Recht als einziger demokratischer Staat im Nahen Osten. Doch seine Demokratie unterliegt gewissen Einschränkungen, gerade im Bereich der Staatsbürgerschaft. Kritiker heben hervor, das Staatsangehörigkeits- und Einreisegesetz beraube die arabische Minderheit einiger ihrer bürgerlichen Freiheitsrechte und ziele ausschließlich darauf ab, die Anzahl der Palästinenser mit permanentem Aufenthaltsrecht bzw. israelischer Staatsangehörigkeit gering zu halten. Damit sei es Ausdruck einer Herrschaftsform, die Gleichheit und individuelle Freiheit nicht im Sinne liberaler Demokratien als universelle Rechte für alle Gruppen und Minderheiten betrachte, sondern vielmehr unter ethnisch-religiösen Gesichtspunkten die jüdische Mehrheit bevorzuge – eine nicht-demokratische „Ethnokratie“. Das klassische politikwissenschaftliche Modell von Israel als einer „ethnischen Demokratie“ geht demgegenüber davon aus, dass Staatsform und politische Prozesse grundsätzlich auf der Basis gleicher Rechte und Prinzipien für alle Bürger funktionieren und die Wahrnehmung dieser Grundrechte gewährleisten würden. Jedoch übe die majoritäre ethnische Gruppe unter Wahrung demokratischer Regeln die staatliche Institutionenkontrolle aus. Die „ethnische Demokratie“ sei demnach eine Demokratie mit Abstrichen; durch demokratische Mehrheitsentscheidungen manifestiere sich eine Dominanz.16
Die palästinensischen Staatsbürger Israels empfinden dies als diskriminierend. Trotz deutlicher Benachteiligung bei Bildung, Einkommen und Wohnen ist die Mehrzahl hinsichtlich ihrer persönlichen, insbesondere wirtschaftlichen, bildungs- und berufsbezogenen Entwicklungsmöglichkeiten im Land zwar durchaus nicht unzufrieden. Doch wird die rechtliche Situation in hohem Maße als inakzeptabel wahrgenommen. Das Existenzrecht Israels erkennen mehr als 90 % der arabischen Israelis an. Eine Mehrheit wünscht sich jedoch die Umwandlung in eine Konsensdemokratie – ein binationales politisches Gemeinwesen, in dem keine Bevölkerungsgruppe staatlicherseits bevorzugt wird.17

Arbeitsmigration
Zuwanderung von Ausländern in den israelischen Arbeitsmarkt war bis vor rund 15 Jahren eine zu vernachlässigende Kategorie. Hohe Geburtenraten, ein vergleichsweise gutes Bildungssystem sowie ein permanenter Wanderungsüberschuss durch Immigration sicherten ein stets ausreichendes Kontingent an Arbeitskräften für fast alle Bereiche des Arbeitsmarktes. Unterbezahlte Tätigkeiten mit geringem Sozialprestige, vor allem in der Landwirtschaft und im Baugewerbe, wurden u. a. durch eine Reserve von palästinensischen Arbeitern aus den besetzten Gebieten verrichtet, die täglich oder wöchentlich ins israelische Kernland pendelten. Nach den offiziellen Arbeitsmarktstatistiken arbeiteten in den 1980er Jahren zeitweise über 110.000 Palästinenser in Israel – bis zu 7 % aller Beschäftigten.
Während des Golfkrieges 1991 kam es erstmals zu ernsthaften Engpässen, als Israel die Grenzen zur Westbank und zum Gazastreifen für mehrere Wochen schloss und die israelische Bauwirtschaft praktisch zum Erliegen kam. In den frühen 1990er Jahren riegelte die israelische Armee die Gebiete immer häufiger ab. Palästinenser konnten ihren Beschäftigungen auf den Feldern und in den Städten Israels nicht (oder nur noch unregelmäßig) nachgehen. Der spürbare Mangel an billigen Arbeitskräften ließ den Ruf nach Alternativen lauter werden. Da auch der Versuch gescheitert war, die 1989/90 beginnende Masseneinwanderung aus der Sowjetunion beschäftigungspolitisch auf die betroffenen Bereiche im Niedriglohnsektor zu lenken, sollte der Arbeitskräftemangel durch Anwerbung von Gastarbeitern aus Übersee behoben werden.
Seit 1991 regelt ein Gesetz zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer die Modalitäten. Daraufhin wuchs die Zahl ausländischer Gastarbeiter kontinuierlich auf über eine Viertel Million im Jahr 2002. Nach deutlichen Rückgängen in den Jahren 2003 bis 2005 ist seit 2006 wieder eine leichte Steigerung zu verzeichnen. Das Ziel der israelischen Regierung, die Beschäftigung von Palästinensern aus Sicherheitsgründen bis 2008 auf Null zu reduzieren, scheint zwar nicht erreicht zu werden. Dennoch verdeutlicht die Gegenüberstellung der Beschäftigungszahlen seit dem Jahr 2000 eine Tendenz zum Ersatz der lokalen bzw. regionalen Arbeitskräfte durch überseeische Gastarbeiter (siehe Abb. 5).
Lediglich in fünf Wirtschaftsbereichen dürfen überhaupt Ausländer beschäftigt werden: in der Landwirtschaft, im Baugewerbe, im großtechnischen Industriegewerbe, in der häuslichen Pflege sowie im Gaststättengewerbe. Mit Ausnahme der Kranken- und Altenpflege werden für alle Bereiche feste Jahreskontingente bestimmt. Im Jahr 2006 durften beispielsweise im Baugewerbe 15.000, in der Landwirtschaft 26.000 und im Bereich sonstiger Dienstleistungen 3.200 Ausländer neu beschäftigt werden (tatsächlich reisten 32.700 Gastarbeiter mit einer Arbeitsgenehmigung ein). Für 2007 wurden die Kontingente für Bau und Landwirtschaft jeweils leicht erhöht. Das Spektrum der Herkunftsländer ist relativ breit, in quantitativer Hinsicht ragen allerdings einige Länder heraus (siehe Abb. 6).
Außerdem ergibt sich eine deutliche regionale und geschlechtsspezifische Zuordnung zu den Sektoren des Arbeitsmarktes. So stammt die überwiegende Zahl der Gastarbeiter im Bausektor aus Rumänien, China und der Türkei, während im Pflegebereich vor allem Frauen von den Philippinen, aus Nepal und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion tätig sind. Die Mehrzahl der in der Landwirtschaft beschäftigten Gastarbeiter ist thailändischer Herkunft. Abbildung 7 verdeutlicht die Geschlechterverteilung ausgewählter Gruppen. Im Verhältnis zur israelischen Bevölkerung kann man die Dimension der Ausländerbeschäftigung durchaus mit der Gastarbeitermigration europäischer Staaten bis Anfang der 1970er Jahre vergleichen. Ende des Jahres 2006 lebten nach Angaben der nationalen Statistikbehörde insgesamt 102.000 Ausländer in Israel, die mit Arbeitsgenehmigungen ins Land gekommen waren. Die Gesamtzahl der ausländischen Arbeitnehmer (einschließlich jener, die per Touristenvisum einreisten und ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachkamen) wurde für den gleichen Zeitpunkt auf 186.000 geschätzt.18

Irregulärer Aufenthalt und Migrationskontrolle
Irregulärer Aufenthalt in Israel ist selten das Resultat illegaler Grenzübertritte. Vielmehr ist er meist eine unmittelbare Folgeerscheinung der restriktiven Anwerbepolitik, die Aufenthaltsrechte auf maximal fünf Jahre beschränkt, sowie eines Systems, das die Gastarbeiter eng an ihren jeweiligen Arbeitgeber bzw. professionelle Arbeitsvermittlungsagenturen bindet. Zwar überziehen ein Teil der Arbeiter ihre Visa oder reisen lediglich mit einem Touristenvisum ein. Überwiegend entsteht Illegalität jedoch dadurch, dass Migranten aufgrund längerer Krankheiten, vorenthaltener Löhne, rechtswidriger Unterbezahlung, überlanger Arbeitszeiten oder ausbeuterischer Beschäftigungsbedingungen ihren Arbeitsplatz verlassen und damit ihr Aufenthaltsrecht einbüßen.
Obwohl dies nicht offizielle Politik war, wurden Migranten ohne Aufenthaltsrecht bis zum Beginn des neuen Jahrtausends de facto meist geduldet, u. a. weil ein System zur Ausweisung bzw. Abschiebung nicht existierte und sie für einige der oben genannten Bereiche des israelischen Arbeitsmarktes eine stützende Funktion hatten. Mit den Symptomen einer Wirtschaftskrise während der zweiten Intifada sowie steigenden Arbeitslosenzahlen unter Israelis begründete die Regierung von Ariel Scharon 2002 jedoch einen radikalen Umschwung. Angekündigt wurde die Ausweisung aller „Illegalen“, was insbesondere mit der Schaffung einer Einwanderungsbehörde mit polizeilichen Befugnissen („Immigration Police“) verbunden war. Die wahren Gründe für den Kurswechsel dürften indes in der Erkenntnis gelegen haben, dass es sich bei der Gastarbeitermigration nicht wie erwartet um ein vorübergehendes Phänomen handelte. Der Einsicht, auch dauerhaft auf Arbeitsmigration angewiesen zu sein, steht das Ziel entgegen, die Etablierung nicht-jüdischer Bevölkerungsgruppen im Land nach Möglichkeit zu vermeiden.
Zentrale Maxime der Migrationskontrolle ist daher, möglichst viele „Illegale“ des Landes zu verweisen. Auf ihrer Internetseite wendet sich die Einwanderungsbehörde dazu auch direkt an die Migranten. Hier wird ausländischen Arbeitnehmern, die keine Berechtigung zum Aufenthalt in Israel haben, einerseits eine Art „freies Geleit“ versprochen, wenn sie freiwillig das Land verlassen. Zugleich werden mögliche Konsequenzen eines fortgesetzten Aufenthaltes angedeutet.19

Aktuelle Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen
Maßnahmen gegen die Ausbeutung ausländischer Arbeitnehmer
Mittlerweile ist deutlich geworden, dass die Politik der Abschiebungen illegal beschäftigter Ausländer nicht imstande ist, die Zahl irregulärer Migranten im Land nachhaltig zu reduzieren. Nachdem in den Jahren 2003 und 2004 im Durchschnitt mehr als 1.500 Abschiebungen pro Monat vollzogen wurden, legen die Strafverfolgungsbehörden seit 2005 einen Schwerpunkt auf die Bestrafung von Arbeitgebern, die Migranten illegal beschäftigen, und versuchen, schwarze Schafe im System der privaten Arbeitsagenturen aufzuspüren. Denn die Vermittlung von Gastarbeitern aus Übersee in temporäre Beschäftigungsverhältnisse hat sich in den letzten Jahren zu einem regelrechten Wirtschaftszweig mit oftmals illegalen Praktiken entwickelt. Die lizenzierten Agenturen dürfen laut Gesetz von den angeworbenen Arbeitern lediglich Verwaltungsgebühren in Höhe von einigen Hundert US-Dollar verlangen. Tatsächlich erreichen die illegalen Geldforderungen zur Beschaffung einer Arbeitserlaubnis durch die Vermittler jedoch exorbitante Ausmaße: Nach Angaben von Lobby-Organisationen für die Rechte der ausländischen Arbeitnehmer belaufen sich die durchschnittlich gezahlten Gebühren bei Thailändern auf 8.000 bis 10.000 US-Dollar, bei Chinesen sogar auf 16.000 bis 18.000 US-Dollar.20 Für die beteiligten Arbeitsvermittler ist es also höchst lukrativ, neue Migranten anzuwerben und entsprechende Gebühren zu kassieren; Gastarbeiter, die durch eine Kündigung oder aus anderen Gründen ihren Job verloren haben, werden „in die Illegalität entlassen“. In den letzten Jahren gab es mehrfach Anhaltspunkte dafür, dass auch Parlaments- und Regierungskreise in diese illegalen Geschäfte involviert sind.21
Durch erste Reformschritte 2004 wurde die Abhängigkeit der Gastarbeiter von ihren Arbeitgebern bereits reduziert. Maßnahmen zur Begrenzung der Macht von Arbeitsagenturen und zur Stärkung der individuellen Rechte der ausländischen Arbeitnehmer, über die in der Knesset ein gesonderter Parlamentsausschuss berät, müssen die nächsten Schritte sein. Daneben steht die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für diese Migranten auf der Agenda.
Grenzsicherung
Im Bereich der organisierten Kriminalität ist Israel in den letzten Jahren vermehrt zum Ziel professioneller Menschenhändler und -schmuggler geworden, die insbesondere Frauen aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zur sexuellen Ausbeutung im Prostitutionsgewerbe einschleusen. Weitere Bemühungen der israelischen Migrationskontrolle konzentrieren sich also auf die Sicherung der Außengrenzen. Besonders die über 200 km lange grüne Grenze mit Ägypten, die überwiegend durch schwer zugängliche Wüstengebiete zwischen dem Negev und dem Sinai führt, wird von den Menschenschmugglern benutzt. Der Sinai gilt als Transitroute für den Transport von Drogen und Waffen.
Nachdem sich im Januar 2008 infolge einer gewaltsamen Grenzöffnung Hunderttausende von Palästinensern aus dem Gazastreifen vorübergehend in Ägypten aufhielten,22 hat die israelische Regierung ihre bereits bestehenden Pläne zur Sicherung der südwestlichen Grenze zu Ägypten konkretisiert. Sie befürchtet, dass durch die Grenzöffnung palästinensische Attentäter auf dem Umweg über Ägypten in den Süden Israels gelangen und Anschläge verüben könnten. Enge Regierungskreise um Ministerpräsident Ehud Olmert berieten über den Ausbau der Grenzanlagen, der bei Errichtung eines durchgehenden Grenzzaunes schätzungsweise über 1 Milliarde US-Dollar kosten würde. Die Grenzsperranlagen zwischen Israel und den palästinensischen Gebieten, mit deren Bau zu Beginn des Jahrtausends begonnen wurde, sind hingegen bereits weit fortgeschritten und bilden mittlerweile ein wirksames Mittel der Migrationskontrolle. In Kombination mit Hunderten von Checkpoints innerhalb der besetzten Gebiete schränken sie jedoch die Mobilität und den verbliebenen Siedlungsraum der Palästinenser drastisch ein. Die Tatsache, dass die teils als Zaun, teils als Mauer errichtete Grenzanlage überwiegend auf palästinensischem Territorium gebaut wurde und stellenweise weit in das Gebiet eines zukünftigen Palästinenserstaates hineingreift, stellt eine schwierige Hypothek für den Friedensprozess dar.
Flüchtlings- und Asylpolitik
Obwohl Israel zu den ersten Unterzeichnern der Genfer Flüchtlingskonvention und des Zusatzprotokolls von 1967 gehörte und sogar an deren Erarbeitung beteiligt war, verfügte es bislang über kein etabliertes System oder Gesetz zur Aufnahme und zum Schutz von Flüchtlingen. Bis vor Kurzem wurden Asylbegehren vom Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) behandelt, auf dessen Empfehlung hin Israel immer wieder kleine Kontingente von Flüchtlingen akzeptierte. Erst im Jahr 2002 erarbeitete eine interministerielle Arbeitsgruppe interne Richtlinien zur Behandlung von Asylbewerbern und setzte einen regierungsamtlichen Ausschuss zur Prüfung von Asylbegehren ein. Seitdem ist diese „Nationale Körperschaft zur Statusgewährung“, die hauptsächlich mit Regierungsvertretern der ministeriellen Ressorts für Inneres, Justiz und Äußeres besetzt ist, für die Prüfung von Asylanträgen zuständig. Weiterhin spielt auch das UNHCR eine wichtige Rolle, das dem Ausschuss vorbereitend und empfehlend zuarbeitet.
Ende 2006 lebten in Israel 837 anerkannte Flüchtlinge, über 863 Asylgesuche war noch nicht entschieden (schwebende Verfahren). Im Laufe des Jahres 2006 wurden 1.348 neue Asylanträge gestellt und 1.425 Fälle entschieden. Darunter waren 805 Ablehnungen und nur 5 Anerkennungen; ferner wurde in 339 Fällen aus humanitären Gründen eine Abschiebung ausgesetzt, 276 Fälle erledigten sich anderweitig.23
Eine relativ junge Fluchtbewegung stellt Israel in den letzten zwei bis drei Jahren vor neue Herausforderungen: Hunderte von sudanesischen Flüchtlingen aus der Bürgerkriegsregion Darfur sind seit 2005 über Ägypten nach Israel geflohen. Die Zuwanderung von Sudanesen über Ägypten stieg insbesondere Mitte des Jahres 2007 deutlich an, als teilweise über zweihundert Bürgerkriegsflüchtlinge pro Monat in Israel ankamen. Nach Schätzungen hielten sich Anfang 2008 mehr als 2.000 Sudanesen im Land auf, von denen jedoch nur ein Teil einen Asylantrag stellte. Sie wurden zunächst in Gefängnissen und provisorischen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Die Stadtverwaltung von Tel Aviv, in deren Zuständigkeitsbereich sich die überwiegende Mehrzahl der Afrikaner aufhält, befürchtet eine humanitäre Krise und plädiert für die rasche Integration in den Arbeits- und Wohnungsmarkt. Derzeit berät sie gemeinsam mit dem Innenministerium Pläne für finanzielle Beihilfen, damit sich Flüchtlinge selbständig niederlassen können. Bereits im Sommer 2007 stellten Ministerpräsident Ehud Olmert und Innenminister Meir Sheetrit Überlegungen dahingehend an, mehreren Hundert Sudanesen aus Darfur die israelische Staatsbürgerschaft anzubieten.24
Im Hinblick auf Transparenz und Flüchtlingsschutz wird sich Israels noch junges Asylsystem erst noch bewähren müssen. Immer wieder gibt es Berichte von afrikanischen Flüchtlingen, die ohne Anhörung an der Grenze abgewiesen werden. Flüchtlingshilfeorganisationen bemängeln u. a. die prekäre Versorgungslage der Flüchtlinge während ihres Verfahrens, die fehlende Möglichkeit unabhängiger rechtlicher Überprüfung der Asylentscheidungen sowie die Tatsache, dass die Entscheidungshoheit über Flüchtlingsanerkennungen letztlich stets beim Innenministerium liegt.25
Die palästinensische Flüchtlingsfrage und der demografische Faktor im Friedensprozess
Die Palästinenser bilden im Rahmen des internationalen Flüchtlingsregimes einen Sonderfall. Ende 1949 gründeten die Vereinten Nationen eine spezielle Organisation, die sich um die palästinensischen Flüchtlinge in der Nahost-Region kümmert: die United Nations Relief and Works Agency (UNRWA). Sie betreut insbesondere jene Palästinenser mit finanziellen und infrastrukturellen Hilfen, die in den Flüchtlingslagern des Westjordanlandes, des Gazastreifens, aber auch der umliegenden arabischen Staaten (Jordanien, Libanon, Syrien) leben. Gegenwärtig sind dies rund 4,4 Mio. Menschen. Gestützt auf zahlreiche Resolutionen der UN geht die internationale Staatengemeinschaft von einem Rückkehrrecht dieser Palästinenser aus – ein Recht, das Israel bisher kategorisch ablehnt, da es das derzeitige Bevölkerungsgefüge und damit den jüdischen Charakter des Landes massiv verändern würde.
Das zahlenmäßige Verhältnis von Arabern und Juden ist seit Beginn der jüdischen Einwanderung ins historische Palästina Gegenstand intensiver Debatten und bevölkerungs- bzw. politstrategischer Überlegungen. Trotz massiver Einwanderung auf jüdischer Seite ist das Bevölkerungswachstum auf arabischer Seite – wegen der vergleichsweise hohen Geburtenraten – über die Jahrzehnte größer. Der arabische Bevölkerungsanteil Israels beläuft sich derzeit auf rund 20 %. Nach moderaten Prognosen wird er jedoch im Jahr 2025 bereits bei rund 25 % liegen (siehe Abb. 8). Auch die arabisch-palästinensische Bevölkerung in den teilweise durch Israel, teilweise durch die palästinensische Autonomiebehörde verwalteten Kommunen der Westbank und des Gazastreifens wächst rapide. Bezieht man sie in die demografische Analyse ein und betrachtet das gesamte Territorium des früheren Mandatsgebietes Palästina, so wirkt sich das Bevölkerungswachstum der Palästinenser deutlicher aus: Bereits 2006 waren die beiden Gruppen – Juden und Palästinenser – mit jeweils gut 5 Mio. Personen zahlenmäßig gleich groß (demografische Parität).
Im Hinblick auf diese Zahlen wird im inner-israelischen Diskurs wahlweise von der „demografischen Frage“, vom „demografischen Problem“ oder sogar von der „demografischen Bedrohung“ gesprochen, die den Charakter Israels als jüdischer Staat mittelfristig in Frage stellt. Neben der Ablehnung eines Rückkehrrechts für palästinensische Flüchtlinge auf israelisches Staatsgebiet wird von Politikern des rechten Lagers daher auch über die Ausgliederung von überwiegend arabisch bevölkerten Teilen Israels im Rahmen der Verhandlungen um eine Zweistaatenlösung nachgedacht.(26) Im Umkehrschluss soll auf diese Weise mehr Akzeptanz dafür geschaffen werden, jene jüdischen Städte und Gemeinden in den besetzten Gebieten der Westbank in den israelischen Staat zu inkorporieren, die infolge der offensiven Siedlungspolitik Israels in den vergangenen Jahrzehnten als kaum mehr veränderbare Fakten geschaffen wurden. Die Idee des Gebietstauschs wird jedoch insbesondere von den arabischen Staatsbürgern Israels vehement zurückgewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Rahmen ein Gebietstausch im Zuge der Ende 2007 wieder aufgenommenen Verhandlungen um einen finalen Status auf die Tagesordnung kommt.
Die Forderung nach einer Lösung der Flüchtlingsfrage ist für die palästinensische Seite ein Faustpfand in diesen Verhandlungen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Israel nur in äußerst beschränktem Maße einem Rückkehrrecht zustimmen. Daher werden derzeit Lösungskorridore erarbeitet, die auf ein Übereinkommen zwischen Israelis und Palästinensern mit finanziellen Kompensationen für die Aufgabe des Rückkehrrechts zielen.27
Pluralisierung der Gesellschaft
Durch die Masseneinwanderung von Juden aus der ganzen Welt befindet sich die israelische Gesellschaft seit der Staatsgründung in einem Zustand permanenter Transformation. Dieser Wandlungsprozess vollzog sich in den letzten 25 Jahren so gravierend wie in keiner Phase davor. Das Straßenbild ist geprägt von ethnischer Vielfalt: Äthiopier und subsaharische Afrikaner sind in den Metropolen ebenso präsent wie Asiaten und Lateinamerikaner. Einige Straßenzüge in den ärmeren Wohnvierteln Tel Avivs sind mittlerweile deutlich von rumänischen Gastarbeitern dominiert, Gegenden um den Busbahnhof im Süden der Stadt verwandeln sich an den Wochenenden zu „Little Bangkok“. Doch wohl keine Migrationsbewegung hat das öffentliche Leben Israels so geprägt wie die Zuwanderung der über 1 Mio. Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion.
Die russische Sprache hat sich trotz der umfassenden Förderung des Hebräischen fest etabliert; selbst einige der russischstämmigen Knesset-Abgeordneten können keine Parlamentsrede in einer der beiden israelischen Amtssprachen (Hebräisch und Arabisch) halten. Es existiert eine breite Palette an russischsprachigen Medien und eine lebendige Kulturlandschaft. Hinzu kommt, dass bei weitem nicht alle Einwanderer aus der Ex-Sowjetunion Juden sind. In der ersten Hälfte der 1990er Jahre wurden 20 %, zwischen 1995 und 1999 sogar über 40 % der Einwanderer als nicht-jüdische Familienangehörige nach dem Rückkehrgesetz aufgenommen – insgesamt rund 300.000 Personen, Tendenz steigend (siehe auch Abb. 8). Konflikte ruft z. B. deren Nachfrage nach Schweinefleisch hervor, dessen Konsum mit den jüdischen Speisevorschriften unvereinbar ist.
Durch das Aufkommen neuer Parteien und gruppenspezifischer Wahlpräferenzen erfuhr auch das politische System deutliche Veränderungen. Israelische Wahlforscher messen der „Stimme der Russen“ die Funktion einer unabhängigen – und bei einigen Wahlen bereits entscheidenden – politischen Kraft zu.28 Bei den Wahlen 1996 feierte die als konservative Sammlungsbewegung der Mitte gegründete Partei „Israel B'Alija“ von Natan Sharansky große Erfolge im Lager der Neuzuwanderer und konnte 44 % ihrer Stimmen auf sich vereinen. Die russischstämmigen Wähler neigen mehrheitlich den Parteien des rechten bzw. nationalen Lagers zu. Seit Ende der 1990er Jahre dominiert bei ihnen die Partei „Israel Beiteinu“ (Unser Haus Israel) des zwischenzeitlichen stellvertretenden Ministerpräsidenten Avigdor Libermann. Bei den Wahlen 2006 errang sie – nicht zuletzt durch die Stimmen von rund der Hälfte der russischstämmigen Wähler – 11 der 120 Parlamentssitze (9 %) und stellte im Januar 2008 zwei Minister.
Parallel dazu durchläuft die politische und kulturelle Landschaft Israels eine Art „Orientalisierung“ in Form eines Bedeutungsgewinns des sephardischen Judentums. Die auch als mizrachim (Orientalen) bezeichneten sephardischen Juden wanderten nach der Staatsgründung Israels aus nordafrikanischen bzw. nahöstlich-westasiatischen Ländern ein und stammen überwiegend von den im 15. Jahrhundert aus Spanien vertriebenen Juden ab. Die Gründergeneration Israels und das politische Establishment bestanden hingegen aus aschkenasischen Juden – also aus europäischen und (seltener) nordamerikanischen Einwanderern mit Wurzeln im mittel- und osteuropäischen Judentum. Sie dominierten das öffentliche und kulturelle Leben sowie das identifikatorische Selbstverständnis gegenüber den weniger gebildeten, oftmals als kulturell minderwertig erachteten und nicht selten paternalistisch behandelten Sepharden. Mittlerweile vollzieht sich eine Hinwendung zum orientalischen bzw. arabischen Judentum, die sich in kultureller Hinsicht z. B. durch die wachsende Popularität orientalischer Musik ausdrückt. Auch wenn Einkommen und Bildungschancen weiterhin ungleich verteilt sind,29 hat sich die Situation der orientalischen Juden, vor allem aber auch ihre politische Repräsentation und ihr Selbstbewusstsein als gesellschaftliche Gruppe in den letzten Jahren verbessert.
Die fundamentalen Konflikte des multiethnischen Zusammenlebens liegen im Gegenüber von jüdischen und arabisch-moslemischen Israelis. Letztere sind in vielen Bereichen benachteiligt oder gar ausgeschlossen. Trotz politischer Repräsentanz in der Knesset bzw. in autonomen kommunalen Verwaltungen wird die jüdische gegenüber der arabischen Bevölkerung in politischen Entscheidungen über Raumplanung, Infrastruktur und Bildung meist privilegiert. Der Hochschulzugang ist für Absolventen des gesonderten arabischen Schulsystems in der Regel schwerer. In vielen Sektoren bestehen segregierte Arbeitsmärkte, deren Durchlässigkeit gering ist, u. a. weil sie als „sicherheitsrelevant“ eingestuft werden und damit die Beschäftigung von Palästinensern quasi ausgeschlossen ist.
Neuerdings wird über die Einführung eines freiwilligen Zivildienstes nachgedacht, der allen Israelis offenstehen soll. Denn vom Wehrdienst, der für den beruflichen Aufstieg von enormer Bedeutung ist, sind die meisten Araber – mit Ausnahme der Beduinen und Drusen – bislang ausgeschlossen. Im Hinblick auf das innerisraelische Zusammenleben von Juden und Arabern steht die berechtigte Forderung nach vollständiger und gleichberechtigter Integration einer politisch-gesellschaftlichen Realität gegenüber, die ihre Erfüllung unmöglich erscheinen lässt. Sich weiter konstruktiv mit diesem Dilemma auseinanderzusetzen gehört zu den zentralen Herausforderungen der Gesellschaftspolitik im multiethnischen Staat Israel.
Israels Zukunft als Einwanderungsland
Nicht-jüdische Zuwanderung wird Israel auf absehbare Zeit kaum fördern. Die Zukunft des Landes als Einwanderungsland bleibt eng an das Rückkehrgesetz gekoppelt, auch wenn aus pragmatischen Erwägungen heraus am System der temporären Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer festgehalten wird. Mitte 2005 setzte die damalige Regierung eine Beratungskommission unter dem Vorsitz des renommierten Ex-Ministers Amnon Rubinstein ein, die überwiegend mit Juristen besetzt war und die israelische Migrationspolitik unter die Lupe nehmen sollte. Ihr Ziel bestand in der Formulierung einer Einwanderungspolitik für den Staat Israel, die sich nicht ausschließlich an Sicherheitsüberlegungen orientieren, sondern darüber hinaus die Existenz Israels als jüdischer und demokratischer Staat sicherstellen sollte. In ihrem Zwischenbericht ging die Kommission davon aus, dass Einwanderung von Personen außerhalb des Rückkehrgesetzes auch in Zukunft allenfalls durch die Heirat eines israelischen Staatsbürgers bzw. dauerhaft Aufenthaltsberechtigten möglich ist. Sie empfahl eine Reihe von Beschränkungen dieser Nachzugsrechte, insbesondere die Verhinderung des Ehegattennachzugs aus Ländern und Regionen, die mit Israel in Konflikt stehen. Damit bestätigte sie die Regierung in ihrer restriktiven Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltspolitik (siehe oben). Vorschläge, die auf eine Liberalisierung der Migrationspolitik im humanitären Bereich zielten, machte die Kommission lediglich bezüglich der Gastarbeiterfamilien.
Tatsächlich hat die israelische Regierung bereits parallel zur Kommissionsarbeit einmalig einen relativ unkomplizierten Zugang zur Staatsbürgerschaft für Kinder von Gastarbeitern geschaffen: Unabhängig davon, ob ihre Eltern sich regulär oder illegal in Israel aufhielten, konnten Kinder von Gastarbeitern, die das zehnte Lebensjahr vollendet hatten, bis zu einem Stichtag ein Daueraufenthaltsrecht mit der Option auf Einbürgerung beantragen. Dazu mussten sie bereits in Israel geboren und in das israelische Bildungssystem integriert sein sowie Hebräisch sprechen. Auch ihre Eltern und Geschwister konnten im Zuge dessen regularisiert werden. Insgesamt profitierten bis Ende 2005 mehr als 2.000 Personen von der Regelung.
Die Regularisierung für Gastarbeiterkinder blieb vorerst eine Episode im ansonsten restriktiven Migrations- und Staatsangehörigkeitsregime Israels. Auch die Rubinstein-Kommission legte aufgrund der veränderten Regierung nach der Wahl 2006 nie einen Abschlussbericht vor. Der große Wurf steht in der israelischen Migrationspolitik also weiterhin aus. Die Chance einer Abkehr vom dominanten ethno-nationalen Verständnis der Zugehörigkeit scheint indes sehr gering – zum einen aufgrund des ungelösten arabisch-israelischen Konfliktes, zum anderen, weil sich eine Mehrheit im Land auch in absehbarer Zukunft für die ethnisch-religiöse Prägung Israels durch das Judentum aussprechen wird.
Endnoten
- Zionismus bezeichnet eine in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstandene, weltweite jüdische Nationalbewegung und Ideologie. Ihr Ziel war die Gründung bzw. Wiedererrichtung eines jüdischen Nationalstaates in Palästina.
- Die folgende Darstellung bezieht sich primär auf migrationspolitisch relevante Sachverhalte im Staat Israel. Der israelisch-arabische Konflikt, Fragen der palästinensischen Staatlichkeit sowie Migrationsbewegungen und -politiken in den palästinensisch verwalteten bzw. israelisch kontrollierten Gebieten sind nicht explizit Thema dieses Länderprofils.
- Zwischen 1917 und 1948 verfügte Großbritannien als Sieger im Ersten Weltkrieg über die Verwaltungs- und Militärmacht in Palästina („Mandat“), das zuvor zum Osmanischen Reich gehört hatte. Die sogenannte Balfour-Erklärung bezeichnet ein Schreiben des damaligen britischen Außenministers Arthur Balfour, in dem Großbritannien sich mit der zionistischen Bestrebung zur Errichtung einer „nationalen Heimstätte des jüdischen Volkes“ grundsätzlich einverstanden erklärt.
- Bei den Arabern in Palästina handelte es sich nicht um eine homogene Bevölkerungsgruppe. Überwiegend waren es sunnitische Moslems, darunter einige Beduinen. Daneben gab es jeweils große Gruppen von Christen und Drusen (Mitglieder einer aus dem schiitischen Islam entstandenen, nicht missionarischen Sekte mit starker Gruppenidentität und eigenen, teils geheimen religiösen Praktiken).
- Vgl. Gilbert (1996).
- So etwa im Jemen und im Irak; die Gesamtzahl der verbliebenen, heute in arabischen Ländern lebenden Juden wird auf lediglich rund 60.000 geschätzt (vgl. Shiblak 2005).
- Als Intifada werden die gewaltsamen Aufstände der Palästinenser gegen die israelische Besatzung im Westjordanland und im Gazastreifen bezeichnet. Die erste Intifada begann 1987, ihr Ende wird allgemein mit der Friedenskonferenz von Oslo 1993 in Verbindung gebracht. Die zweite Intifada („Al-Aksa-Intifada“) begann im September 2000 und endete mit einem formellen Waffenstillstand Anfang 2005.
- Vgl. Eisenbach (1998).
- Vgl. Central Intelligence Agency, The World Fact Book (online), Stand: 13.06.2008. Die Daten der israelischen Statistikbehörde für 2007 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
- Vgl. Hacohen (2003).
- Die Berechtigung zur Einwanderung und die Verleihung der israelischen Staatsbürgerschaft sind jedoch nicht gleichbedeutend mit der zivil- und familienrechtlichen Anerkennung als Jude.
- Zur Verwaltung der Einwanderung von Juden aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion hingegen schuf der israelische Staat aufgrund der exorbitant hohen Fallzahlen seit Beginn der 1990er Jahre zusätzliche behördliche Strukturen innerhalb des zuständigen Ministeriums.
- Vgl. Haaretz, 11.9.2007; Spiegel Online, 9.9.2007.
- Vgl. Hertzog (1999).
- Es zeigen sich Parallelen zur Integration der – häufig als „Orientalen“ bezeichneten – nicht-europäischstämmigen Juden in den 1950er und 1960er Jahren, die als gesellschaftliche Gruppe in sozio-ökonomischer Hinsicht bis heute benachteiligt sind; vgl. dazu Semyonov und Lewin-Epstein (2004).
- Vgl. zu dieser kontroversen Debatte in der israelischen Politikwissenschaft Peled (2007), Smooha (2001).
- Vgl. Ghanem (2002).
- Vgl. CBS (2007) sowie Pressemitteilung des Central Bureau of Statistics vom 30. Juli 2007 (http://www1.cbs.gov.il/reader/newhodaot/tables_template_
eng.html?hodaa=200720139, 12.12.2007). - Vgl. http://www.hagira.gov.il/ImmigrationCMS/zchuyot/
English.aspx, 09.12.2007. - Kav LaOved, Annual Report 2006 (http://www.kavlaoved.org.il/UserFiles/news825_file.pdf, 21.02.2008); The Hotline for Migrant Workers, Kav LaOved (2007): Freedom Inc. - Binding migrant workers to manpower corporations in Israel (http://www.kavlaoved.org.il/media-view_eng.asp?id=1075, 12.3.2008).
- Vgl. Kemp (2004); Haaretz, 29.3.2007.
- Vgl. Newsletter „Migration und Bevölkerung“, 2/2008.
- Zahlen nach UNHCR.
- Vgl. Haaretz, 5.9.2007; 29.1.2008; 18.2.2008.
- Vgl. Physicians for Human Rights. Israel – A Safe Haven? Report and Position Paper, September 2003 (http://www.phr.org.il/Phr/downloads/dl_161.pdf, 21.11.2007).
- Vgl. Sicron (2007); Peled (2007).
- Vgl. Aix Group: “Economic Dimensions of a Two-State Agreement Between Israel and Palestine” (http://www.aixgroup.org/economic_dimensions_english_
website.pdf, 22.02.2008). - Vgl. Khanin (2007).
- Vgl. Semyonov und Lewin-Epstein (2004).
Der Autor:
Jan Schneider promovierte am Institut für Politikwissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Migration Research Group am Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) und Redaktionsmitglied bei "focus Migration" sowie beim Newsletter "Migration und Bevölkerung".

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