Litauen

HintergrunddatenHauptstadt: Vilnius
Amtsprache: Litauisch
Fläche: 65.000 km2
Bevölkerungszahl (2006): 3.403.000
Bevölkerungsdichte: 53 Einwohner je km2
Bevölkerungswachstum (1997-2004): -3,96%
Erwerbsbevölkerung: 69,1% (Eurostat)
Anteil ausländischer Bevölkerung (2006): 1,04% (35.300 Personen)
Arbeitslosenquote: 8,3% (2005); 11,4% (2004); 12,4% (2003)
Religionen (2001): 30 Glaubensrichtungen im Zensus ermittelt; 79% römisch-katholisch, 4% russisch-orthodox, 0,8% protestantisch Ethnische Zusammensetzung (2001): Litauer (83,5%), Polen (6,7%), Russen (6,3%), Weißrussen (1,2%) Litauen

Einführung

Litauen, das größte der drei baltischen Länder, grenzt im Norden an Lettland, im Osten an Weißrussland und im Süden an Polen und die russische Oblast Kaliningrad. Es liegt damit an der östlichen Grenze der EU, in die es 2004 aufgenommen wurde.

Das Land, welches vor Erlangung der Unabhängigkeit 1990 zuletzt zwischen 1918 und 1940 als Staat existierte, litt ähnlich wie die zwei anderen baltischen Republiken lange Zeit unter der besonderen geographischen Lage, in der es abwechselnd in die deutsche und die sowjetische Einfluss- und Interessensphäre geriet. Im Zuge der Besetzungen zunächst durch sowjetische Truppen, dann durch deutsche und nach der Annektierung des Gebietes durch die UdSSR im Jahre 1940 kam es zu Massenvertreibungen und Deportationen dort ansässiger Bevölkerungsteile. Davon waren insbesondere die Bildungselite und Angehörige ethnischer Minderheiten betroffen. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges kam es dann zu Vertreibungen der Baltendeutschen und zur Umsiedlung von ethnischen Gruppen aus der Sowjetunion in das Gebiet Litauens.

Nach 1991 setzten neue Migrationsmuster ein. Exil-Litauer kehrten zurück, und umgesiedelte ethnische Gruppen traten die Ausreise an. Andererseits kam es nach der Öffnung des Landes in Richtung Westen auch zu einer verstärkten Arbeitsmigration, was sich in einem anhaltend negativen Wanderungssaldo äußert.

Seit 2004 ist die litauische Ostgrenze gleichzeitig Außengrenze der EU, und Litauen versucht, die Schwierigkeiten, die aus seiner Rolle als Ziel-, Ausgangs- und vor allem Transitland legaler und irregulärer internationaler Migration entstehen, zu bewältigen.

Migrationsgeschichte seit dem Zweiten Weltkrieg

Zwischen 1940 und 1958 kam es aufgrund von Deportationen, Kriegshandlungen und dem Holocaust zu großen Bevölkerungsverlusten in Litauen. Damals wurde beinahe die gesamte jüdische Bevölkerung Litauens ermordet. Schätzungen zufolge verlor das Land in diesem Zeitraum rund 1 Mio. Menschen insgesamt.

In der Nachkriegszeit wurden ethnische Russen und Bevölkerungsgruppen aus anderen Gebieten der Sowjetunion (hauptsächlich aus der Russischen Föderation, der Ukraine und Weißrussland) planmäßig in die baltischen Länder umgesiedelt, um die ehemals selbständigen Republiken Estland, Lettland und Litauen enger an die Moskauer Zentralmacht zu binden und somit zu verhindern, dass sich Unabhängigkeitswünsche manifestierten. Industrialisierungsprozesse zogen weitere Arbeitsimmigration aus der Sowjetunion nach sich. Im Jahr 1989 entsprach die Zahl der im Ausland geborenen Personen 10% der Gesamtbevölkerung.

Trotz einer Immigrationswelle von Exil-Litauern seit Wiederherstellung der Unabhängigkeit im Jahre 1990 verzeichnet das baltische Land starke Bevölkerungsrückgänge. Sowohl die natürliche Bevölkerungsentwicklung als auch der Migrationssaldo sind seit Beginn der 1990er Jahre negativ. Gründe hierfür sind die wirtschaftliche Umbruchphase von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft, aber auch die neu gewonnene Reisefreiheit. In den ersten Jahren nach 1990 wanderten vor allem Angehörige ethnischer Minderheiten hauptsächlich nach Russland und in die Ukraine aus. Seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre herrscht die Auswanderung nach Westeuropa und Nordamerika vor. Im Zusammenhang mit der Aufnahme Litauens in die Europäische Union im Mai 2004 und der damit einhergehenden Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für litauische Staatsbürger im Vereinigten Königreich, in Irland und in Schweden stieg die Zahl der Litauer, die im Ausland arbeiten oder studieren, weiter an.

Migrationssaldo

Aufgrund der Zuwanderung aus den Gebieten der Sowjetunion hatte Litauen bis Ende der 1980er Jahre eine Nettozuwanderung von 6.000 bis 8.000 Personen pro Jahr.

Der Saldo der Zu- und Abwanderung ist seit Wiedererlangung der Unabhängigkeit im Jahr 1990 konstant negativ (siehe Abbildung 1). In Zusammenhang mit den rückläufigen Geburtenraten verschärft sich damit das demographische Problem insgesamt. Seit 1989 ist die Gesamtbevölkerung um 5,8% (300.000 Personen) geschrumpft und liegt nun bei 3,4 Millionen Menschen. In Bezug auf Abwanderungen dürfte die Dunkelziffer um Einiges höher liegen.1

Die Migrationsmotive der Litauer sind überwiegend ökonomischer Natur: Es geht v.a. um die Aussicht, im Ausland eine bessere Stellung zu finden oder ein höheres Einkommen zu erzielen. Zwischen 2001 und 2005 verließen offiziellen Angaben zufolge 61.800 Litauer das Land, 83,1% davon aus Beschäftigungsgründen. Dabei gaben 37,2% der Ausreisenden über 15 Jahren an, vor der Ausreise arbeitslos gewesen zu sein. In diesem Zeitraum waren Irland, das Vereinigte Königreich, die USA, Spanien und Deutschland Hauptzielländer der Emigration in den Westen. Allerdings unterscheidet sich das Migrationsverhalten ethnischer Minderheiten bis heute deutlich von dem der ethnischen Litauer. Deshalb gehören Russland, die Ukraine und Weißrussland weiterhin zu den Zielländern litauischer Emigration.

Im Zeitraum von 2001 bis 2005 verfügten 63,8% der Ausreisenden ab 15 Jahren über einen Sekundarabschluss, weitere 20,9% über einen Hochschulabschluss. Das unter dem Stichwort „Brain Drain“ bekannte Phänomen des Auswanderns von Hochqualifizierten wird in litauischen Regierungskreisen kaum thematisiert. Das Migrationsamt2 verweist in diesem Zusammenhang auf Rückkehrer, die ihr im Ausland erworbenes Wissen im Heimatland einsetzen würden. Diese Annahme deckt sich mit einer Untersuchung3, welche 2005 in Kooperation mit der Universität Vilnius unter Hochschulstudenten durchgeführt wurde. Die Studierenden wurden u.a. gefragt, ob und wenn ja, wie lange sie einen Auslandsaufenthalt planten. Von 169 Studenten antworteten lediglich 5,9%, dass sie Litauen auf Dauer den Rücken kehren möchten. Eine deutliche Mehrheit von rund 92% konnte sich einen Auslandsaufenthalt nur temporär vorstellen.

Unter der allgemeinen Bevölkerung scheinen sich die Auswanderungsabsichten nicht maßgeblich von denen der Studenten zu unterscheiden. In einer Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Litauen gaben 73% der Befragten an, sie hätten keine Absicht, auszuwandern. Nur für 1,3% käme eine dauerhafte Emigration in Frage.4

Die Litauer machen von den Möglichkeiten der Arbeitnehmerfreizügigkeit für EU-Bürger starken Gebrauch. Da lediglich das Vereinigte Königreich, Schweden und Irland5 ihre Arbeitsmärkte in der ersten Phase der Übergangsregelungen (Mai 2004 bis Mai 2006) vollständig öffneten, konzentrierte sich die Arbeitsmigration in diesem rechtlichen Rahmen vornehmlich auf diese drei Länder. Im Vereinigten Königreich betrug 2005 der Anteil der Litauer an den EU8-Beschäftigten6 rund 15%. Sie gehen hier hauptsächlich gering qualifizierten Beschäftigungen – als Erntehelfer, Maurer, Aushilfen - nach. In Irland liegt ihr Anteil mit 21% bedeutend höher. Obwohl sie sich auch dort meist in eher einfachen Beschäftigungsverhältnissen befinden, steigen die Beschäftigungszahlen in der Gesundheitsbranche (als Krankenschwestern und Ärzte).

Einwanderer und ausländische Wohnbevölkerung

Dem letzten Zensus zufolge waren im Jahr 2001 5,9% der Bevölkerung Litauens im Ausland geboren und somit Einwanderer erster Generation. Die am stärksten vertretenen Herkunftsländer waren die Russische Föderation (47%), Weißrussland (28%) und die Ukraine (10%), gefolgt von Lettland (4%), Kasachstan (3%), Polen (2%), Deutschland (0,7%) und den USA (0,5%). Somit sind die Wanderungsmuster aus den Zeiten der Sowjetunion, wonach die meisten Zuwanderer aus den Gebieten der UdSSR kamen, erhalten geblieben.

Seit 1999 wird der größte Anteil an permanenten sowie temporären Aufenthaltserlaubnissen zum Zweck der Familienzusammenführung erteilt; im Jahr 2004 waren es laut Migrationsamt 40%, im Vergleich zu 15% zum Zweck der Aufnahme einer Arbeit und 14% für Ausbildungszwecke. 

Insgesamt waren Anfang 2006 ungefähr 35.300 Ausländer temporär (7.100) oder dauerhaft (28.200) in Litauen registriert. Das macht bei einer Einwohnerzahl von 3,4 Millionen Menschen knapp 1% aus. Damit gibt es einen wesentlichen Unterschied zu Estland und Lettland, wo ein beträchtlicher Teil der nicht-baltischen Bevölkerung Ausländer oder staatenlos ist.

 

Der geringe Prozentsatz in Litauen erklärt sich hauptsächlich durch den recht großzügigen Zugang zur Staatsbürgerschaft Litauens zu Beginn der 1990er Jahre und die vergleichsweise geringe Zuwanderung seit den 1990er Jahren.

Hinsichtlich der Verteilung der ausländischen Wohnbevölkerung ist ein deutliches Gefälle zwischen Land und Stadt festzustellen. Die ausländische Wohnbevölkerung konzentriert sich zumeist auf die Hauptstadt Vilnius und – in deutlich geringerem Maße – auf die ehemalige Hauptstadt Kaunas und den Ostseehafen Klaipeda.

Staatsbürgerschaft und Einbürgerung

Mit dem 1989 verabschiedeten Staatsbürgerschaftsgesetz wurde fast der gesamten Wohnbevölkerung Litauens, die bis zum 3. Februar 1989 legal auf litauischem Gebiet registriert war, der freie Zugang zur litauischen Staatsangehörigkeit angeboten (sog. Zero-Option). Ausgenommen waren lediglich ehemalige Angehörige des sowjetischen Militärs und der Geheimdienste sowie deren Familienmitglieder. Ansonsten wurde die litauische Staatsangehörigkeit ungeachtet der ethnischen Herkunft, der Aufenthaltsdauer oder dem Nachweis von Sprachkenntnissen auf Antrag erteilt. Von 1989 bis zur Einführung eines restriktiveren Staatsangehörigkeitsgesetzes 1991 machte nach Angaben der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) die Mehrheit der Bewohner von dieser Möglichkeit Gebrauch und entschied sich für die Annahme der litauischen Staatsbürgerschaft. 2001 waren 99% aller Einwohner litauische Staatsbürger.

Laut aktuellem Staatsangehörigkeitsgesetz, das 2003 in Kraft trat, kann eine Person eingebürgert werden, wenn sie seit mindestens 10 Jahren in Litauen lebt, einen Treueid ablegt, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt, einen Sprach-  und Verfassungstest bestanden hat und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, im Allgemeinen müssen sich Einbürgerungswillige für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.

Staatenlose
Laut UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hielten sich 2005 rund 8.700 Staatenlose auf dem Gebiet Litauens auf, was einem Anteil von unter 1% der Gesamtbevölkerung entsprach. Nach Angaben des Migrationsamtes waren die meisten von ihnen (7.500) im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Zwischen den Jahren 2001 und 2004 wurden insgesamt 1.300 ehemals Staatenlose eingebürgert. Die Gruppe der Staatenlosen ist somit im Vergleich zu den beiden anderen baltischen Staaten (Estland 136.000 Staatenlose; Lettland 418.600 Staatenlose) wesentlich geringer.

Gesetzliche Maßnahmen im Bereich Zuwanderung und Aufenthalt

Die Gesetzgebung im Bereich Zuwanderung und Aufenthalt kann in eine restriktive und eine liberale Phase unterteilt werden. Nach Wiedererlangung der Unabhängigkeit im Jahre 1990 sollte eine restriktive Einwanderungspolitik v.a. gegenüber Bürgern der ehemaligen Sowjetunion dazu dienen, die Unabhängigkeit zu festigen. Um unkontrollierten Zuzug aus den Gebieten der ehemaligen UdSSR zu verhindern, wurde im März 1991 das erste Gesetz zur Rechtsstellung von Ausländern (Law on the Legal Status of Aliens) verabschiedet, welches u.a. die Visum-Pflicht für Bürger der östlichen Nachbarstaaten vorsah.7 Die zweite Phase litauischer Einwanderungspolitik ist geprägt von dem Wunsch, der Europäischen Union beizutreten, und den damit verbundenen Voraussetzungen, nationales Recht an  den acquis communautaire8 anzupassen. Dazu wurde die Gesetzgebung im Dezember 1998 und zuletzt im April 2004  durch ein neues Gesetz über den rechtlichen Status von Ausländern (Law on the Legal Status of Aliens) weiter angepasst. So haben z.B. EU-Bürger das Recht, sich in Litauen aufzuhalten und dort zu arbeiten. Bei Aufenthalten über drei Monaten müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis, die gleichzeitig als Arbeitserlaubnis gilt, beim Migrationsamt in Vilnius beantragen. Nicht-EU-Bürger hingegen müssen in der Regel eine Einreiseerlaubnis bei einer litauischen Botschaft beantragen. Nach der Einreise kann ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis beim Migrationsamt gestellt werden.

Flucht und Asyl

Litauen ist  erst in den letzten Jahren zu einem Aufnahmeland von Flüchtlingen und Asylsuchenden geworden. Im Jahr 1997 ratifizierte das Land die Genfer Konvention von 1951  sowie das Protokoll zum Status von Flüchtlingen von 1967. Diese Abkommen gemeinsam mit dem im Jahr 2000 verabschiedeten Flüchtlings- und Asylgesetz (Law on Refugees of the Republic of Lithuania) bildeten den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich eine einheitliche litauische Asylpolitik entwickeln konnte. Mit dem 2004 verabschiedeten Gesetz über den rechtlichen Status von Ausländern (Law on the Legal Status of Aliens) wurde das Asylverfahren geändert und an den acquis communautaire der EU angeglichen.

Nach Angaben des Migrationsamts ist Litauen im Vergleich zu den anderen baltischen Ländern das Land mit den höchsten Asylbewerberzahlen. Im europaweiten Vergleich ist die Zahl jedoch gering.

Laut Verfahren muss ein Asylbewerber durch den ordentlichen Grenzübergang nach Litauen gelangt sein, oder 48 Stunden nach seinem Eintritt bei den lokalen Behörden oder der Polizei vorstellig geworden sein. In der Praxis ist dies  jedoch kaum nachzuweisen, und so werden zunächst alle Anträge akzeptiert. Der Antrag auf Asyl kann sowohl an einem Grenzübergang als auch auf einem Polizeikommissariat eingereicht werden. Während des Entscheidungsprozesses werden Asylbewerber im Ausländerregistrierungszentrum (Foreigners Registration Centre) in Pabrade untergebracht. 

Im Jahr 2005 wurden insgesamt 410 Anträge auf Asyl gestellt. Im gleichen Jahr wurden 15 Asylanträge auf Grundlage der Genfer Konvention genehmigt. Weiteren 328 Antragstellern wurde Asyl (subsidiary protection) gewährt wegen der Unmöglichkeit der Rückkehr aufgrund kriegerischer Handlungen, humanitärer Krisen, Krankheit oder anderer humanitärer Gründe. In beiden Kategorien stellten Staatsbürger der Russischen Föderation die deutliche Mehrheit, gefolgt von Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit.

Bei positivem Bescheid werden die betroffenen Personen in das Aufnahmezentrum für Flüchtlinge (Refugees’ Reception Centre) in Rukla gebracht. Dort ist ein Aufenthalt von sechs Monaten vorgesehen, der unter bestimmten Bedingungen verlängert werden kann. Im Aufnahmezentrum werden seit 2005 erste Integrationsmaßnahmen wie zum Beispiel intensive Sprachkurse, berufliche Weiterbildungsprogramme sowie eine Beratung zur Arbeitsmarkteingliederung angeboten.

Nach dem Aufenthalt im Aufnahmezentrum werden anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge in einer Gemeinde untergebracht, wo weitere staatliche Integrationshilfen angeboten werden. Das zwölfmonatige9 Programm umfasst u.a. eine monatliche Zuwendung, Sprachunterricht, Unterstützung bei der Arbeitssuche, soziale Absicherung und Krankenversicherung. Zur Integration von Flüchtlingen erhielt Litauen nach Angaben des Migrationsamts im Jahr 2005 knapp 570.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds. Diese wurden zur Finanzierung von Projekten der sozialen Integration verwandt. So wurde ein Tageszentrum für Flüchtlinge in Kaunas finanziert, das u.a. Beratungsdienste und Aktivitäten für Jugendliche und Frauen anbietet. Auch die Beratung der Flüchtlinge in Vilnius, Jonava und Klaipeda wurde verbessert.

Die Lebensbedingungen für Asylsuchende im Ausländerregistrierungszentrum bilden einen Kritikpunkt für internationale Organisationen. Das Rote Kreuz und UNHCR halten das Zentrum, das vom Aussehen her einem Gefängnis gleicht, für ungeeignet für die Unterbringung von Personen, die vor Krisensituationen in ihren Herkunftsländern geflohen sind. Beide Organisationen versuchen zur Zeit, die litauische Regierung davon zu überzeugen, dass Asylsuchende zusammen mit den bereits anerkannten Flüchtlingen und Asylbewerbern im Aufnahmezentrum in Rukla untergebracht werden sollten. 

Integration von Ausländern und ethnischen Minderheiten10

Litauen betrachtet sich als multiethnischer Staat; litauische Staatsbürger können sich zu unterschiedlichen ethnischen Gruppen bekennen. Im Zensus wird sowohl nach Staatsangehörigkeit als auch nach ethnischer Zugehörigkeit gefragt. Dem Zensus 2001 zufolge stellen die Litauer mit 83,5% die ethnische Mehrheit. Polen sind mit einem Anteil von 6,7% an der Gesamtbevölkerung die größte der Minderheitengruppen, gefolgt von Russen (6,3%), Weißrussen (1,2%), und Ukrainern (0,7%). Juden, Deutsche, Tataren, Letten und Roma, Armenier und ‚Sonstige’ machten zusammen 0,7% der Bevölkerung aus. Insgesamt 0,9% der Bevölkerung machte keine Angaben zur Ethnizität. Litauer haben ein insgesamt positives Verhältnis zu ihren nationalen Minderheiten, auch wenn Diskriminierung nicht auszuschließen ist. Maßnahmen zur Integration sind gleichermaßen an ausländische Staatsbürger und ethnische Minderheiten gerichtet.

Mit einem Anteil von rund 83,5% ethnischer Litauer ist Litauen das baltische Land, in dem die ethnisch baltische Bevölkerung am deutlichsten in der Mehrheit ist. Zum Vergleich verzeichnet Estland einen Anteil von 68% ethnischer Esten, Lettland 59% ethnischer Letten. In beiden Ländern sind die Anteile ethnischer Russen deutlich höher. Eine Besonderheit bilden die ostlitauischen Gebiete, in denen die Litauer nur rund die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, gefolgt von den dort autochthonen Polen, die ein Drittel der Bevölkerung stellen. In einigen Gebieten nahe der polnischen Grenze sind ethnische Polen deutlich in der Mehrheit. Im Gegensatz dazu konzentriert sich die Gruppe der Russen zwar auf einige Gebiete in Litauen, stellt aber nirgendwo die Mehrheit.

Anders als in den baltischen Nachbarländern wird die russische Minderheit von der Bevölkerung nicht als Bedrohung wahrgenommen. Dies hat zum einen damit zu tun, dass zu Zeiten der Sowjetherrschaft vergleichsweise wenig Russen und andere Slawen nach Litauen umgesiedelt wurden. So machten am Vorabend der Wiedererlangung der Unabhängigkeit Russen, Weißrussen und Ukrainer lediglich 12,3% der Bevölkerung aus, wohingegen deren Anteile auf lettischem (42,3%) und estnischem Gebiet (35,2%) deutlich höher lagen. Zum anderen waren Russen in Litauen besser integriert als es in Lettland und Estland der Fall war. Dem Zensus von 1989 zufolge beherrschten 37,8% der ethnischen Russen in Litauen die Landessprache, was ebenfalls deutlich über den Anteilen in Estland (15,2%) und Lettland (22,4%) lag. Dennoch bewirkt die gute kulturelle Infrastruktur der im Land verbliebenen ethnischen Russen mit ihren russischsprachigen Zeitungen und einem breiten kulturellen Angebot sowie Literatur in ihrer Muttersprache, dass das Erlernen der litauischen Sprache für viele keine Priorität darstellt.

Hinsichtlich der russischen und polnischen Minderheiten in Litauen hat die Regierung 2002 neue Regelungen für den Schulunterricht erlassen. Hier wurde erstmals verankert, dass die Sprache der Minderheit auch Unterrichtssprache sein darf und dass Kinder nationaler Minderheiten die Schule in ihrer Sprache abschließen dürfen, so lange die litauische Sprache parallel unterrichtet wird. Von den 2058 Schulen in Litauen sind 56 russischsprachig und weitere 49 haben russischsprachige Klassen eingerichtet. Demnach werden 5,9% der insgesamt 567.453 Schüler in russischer Sprache unterrichtet. In Litauisch werden hingegen 83% der Schüler unterrichtet. Andere Unterrichtssprachen sind Polnisch und Ukrainisch. Numerisch eher kleinen ethnischen Minderheiten, wie Armeniern, Weiß-russen und Esten, die zudem nicht lokal konzentriert sind, wird die Möglichkeit von Sonntagsschulen geboten, um ihre Kultur, Sprache und Identität zu festigen.

Nach absoluten Zahlen sind die Roma mit 3.000 Mitgliedern zwar eine der kleineren Gruppen der ethnischen Minderheiten, allerdings ist ihre Integration mit am schwierigsten, was u.a. daran liegt, dass sie häufig nicht der litauischen Sprache mächtig sind. Dies zieht andere Probleme, wie eine hohe Zahl von Schulabbrechern (ein Fünftel der Roma-Kinder bricht die Schule vor dem ersten Abschluss ab), Arbeitslosigkeit, Analphabetismus und Probleme der Wohnsituation nach sich. Darüber hinaus sind Roma im Speziellen und ethnische Minderheiten generell noch immer Opfer von Diskriminierung. So berichtet die International Helsinki Federation of Human Rights von Diskriminierung durch die Polizei, Behörden und durch Lehrer in der Schule. Das vorherrschende Bild der Roma in der litauischen Öffentlichkeit ist – verstärkt durch die Medien – eher negativ. 2001 verabschiedete die Regierung ein auf die Minderheit der Roma zugeschnittenes Integrationsprogramm, welches noch im selben Jahr die Errichtung eines Roma Public Centre in Vilnius nach sich zog und in den folgenden Jahren insbesondere im Bildungssektor Prioritäten setzte. So wurden Schulbücher für Roma verlegt und 2002 erstmals Vorschulunterricht speziell für Kinder der Roma angeboten.

Gemessen an interethnischen Beziehungen persönlicher Art (z.B. zu Freunden, Bekannten, Verwandten) ist die Integration der Minderheiten als eher fortgeschritten zu betrachten, wohingegen gerade auf dem Arbeitsmarkt und hier insbesondere in kleineren Unternehmen eher monoethnische Strukturen zu beobachten sind.

Im Vergleich zu Litauern ist unter den ethnischen Minderheiten eine erhöhte Arbeitslosigkeit zu beobachten (2002: 18,5% zu 12,8%). Nach einem Bericht des Ministeriums für Soziale Sicherung sind gerade ethnische Polen und ethnische Russen deutlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als die litauische Vergleichsgruppe. Dies wird u.a. auf fehlende sprachliche Kompetenzen zurückgeführt.

Ein Blick auf das Bildungsniveau zeigt deutliche Unterschiede zwischen den ethnischen Minderheiten. So ist es die jüdische Minderheit, die, gefolgt von Armeniern, Ukrainern und Russen, über das insgesamt höchste Bildungsniveau verfügt. Polen und Roma stellen die geringste Zahl an Höherqualifizierten (Hochschulabschluss). Da allerdings spätestens mit dem Eintritt in die Universität Litauisch beherrscht werden muss, tendieren immer mehr ethnische Minderheiten zum Besuch von Schulen, in denen in litauischer Sprache unterrichtet wird.

Obwohl Minderheiten rund 17% der Bevölkerung ausmachen, waren sie im Jahr 2000 im nationalen Parlament (Seimas) mit einem Anteil von 10% vertreten. Auch in den höheren Verwaltungsebenen und auf Regierungsebene sind Minderheiten eher selten anzutreffen. Was die politische Vertretung angeht, sind die AWPL (Polish Election Action of Lithunia) sowie die Russian Union of Lithuania zu nennen, die gemeinsam über sieben der 51 Sitze im Stadtrat von Vilnius verfügen. Weitere 14 Abgeordnete werden von der Gruppierung „Für Vilnius“ gestellt, welche sich u.a. als Vertretung der litauischen Polen versteht. Allerdings ist momentan keine der drei Gruppierungen im Seimas vertreten. 

Irreguläre Migration

Litauen ist seit 1990 sowohl Ziel- als auch Transit- und Herkunftsland irregulärer Migration. Im Jahr 2005 wurden 150 Personen verhaftet, die entweder illegal ins Land gereist waren oder sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Litauen aufhielten.11 Diese Zahl liegt deutlich unterhalb der Zahl der Aufgriffe in vergangenen Jahren (2002: 329; 2003: 283; 2004: 254). Die überwiegende Mehrzahl der aufgegriffenen Personen in diesen Jahren stammte aus der Russischen Föderation, Weißrussland, der Ukraine und der Republik Moldau. Unter den asiatischen Herkunftsländern in diesem Zeitraum sind insbesondere Afghanistan, Indien, Pakistan und Vietnam vertreten.

Im Rahmen der Bekämpfung von irregulärer Migration wurden Rückführungsabkommen mit der Russischen Föderation, der Ukraine, Kroatien, der Republik Moldau, Rumänien und Armenien unterzeichnet. Des Weiteren wurden im Februar 2002 höhere Strafen für die unrechtmäßige Ein-, Ausreise und Transit sowie für den irregulären Aufenthalt eingeführt. Auch Personen, die den irregulären Aufenthalt Dritter durch die Bereitstellung von Unterkunft oder einer Arbeitsstelle unterstützen, können eine Geldstrafe bekommen.

Menschenhandel
Litauen ist unter den baltischen Staaten nach wie vor das Land, welches am stärksten von Menschenhandel betroffen ist.12 Das Problem hat sich seit dem EU-Beitritt des baltischen Staates verschlimmert. Gründe hierfür waren zum einen der Mangel an elektronischen Erfassungsmöglichkeiten zur Unterstützung  der Suche nach vermissten Personen und zum anderen die Tatsache, dass nur eine geringe Anzahl an Menschenschmugglern strafrechtlich verfolgt wurden. 

Laut Europol werden jedes Jahr ungefähr 1.200 litauische Frauen Opfer von Menschenhandel. Die Opfer werden sowohl in Litauen als auch in Ländern Westeuropas sexuell ausgebeutet. Lange Zeit war Deutschland eines der Hauptzielländer für litauische Opfer von Menschenhandel. Nach Angaben der International Organization for Migration (IOM) ist es jedoch mittlerweile das Vereinigte Königreich, in dem die meisten litauischen Opfer aufgegriffen werden.

Mit einem Programm zur Untersuchung der Ursachen von Menschenhandel in Litauen geht die Regierung seit 2002 gezielt gegen diese Form der Ausbeutung vor. So soll u.a. die Suche nach Vermissten in Kooperation mit europäischen Partnern intensiviert, Daten gesammelt und veröffentlicht, sowie eine Informationskampagne initiiert werden, die sich gezielt an Frauen richtet. Das Programm dient als Plattform für viele lokale Prjekte und hat sich in den vergangenen Jahren erfolgreich entwickelt. In diesem Rahmen werden Rehabilitierungsmaßnahmen, einschließlich psychologischer und medizinischer Betreuung, temporäre Unterkünfte sowie materielle Unterstützung für Opfer der Zwangsprostitution angeboten. Im Jahr 2005 wurden insgesamt 13 lokale Nichtregierungsorganisationen (NROs) finanziell unterstützt, die sich u.a. um Opfer von Zwangsprostitution und Verschleppung kümmern.

Litauen hat im Jahr 2003 die Zusatzprotokolle zur Bekämpfung des Menschenhandels der UN-Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität  ratifiziert. Im selben Jahr wurde die Strafgesetzgebung für Menschenhandel verschärft. Nach Angaben des US State Departments kam es im Jahr 2005 zu 13 Verurteilungen, die von Geldstrafen bis zu vierzehn Jahren Haft reichten.

Ende 2005 haben Estland, Lettland und Litauen in Zusammenarbeit mit der Britischen Botschaft in Riga und dem US State Department darüber hinaus ein zweijähriges Programm verabschiedet, welches insbesondere die institutionellen und juristischen Rahmenbedingungen im Kampf gegen irreguläre Migration und Menschenhandel verbessern soll.

Aktuelle Entwicklungen

Entwicklungen im Bereich Migration sind zurzeit hauptsächlich auf die Frage der Grenzsicherung gerichtet. Litauen hat noch nicht vollständig in seine neue Rolle als Grenzland der EU hineingefunden. Momentan ist man mit der Umsetzung des Strategieplans zur Sicherung der Grenze beschäftigt, welcher die Einrichtung einer effektiven Infrastruktur und ausreichender Grenzposten bis 2010 vorsieht. Vor allem stärkere Kontrollen und eine effektive Sicherung der Außengrenzen sollen bei der Umsetzung des Schengen-Abkommens eine Schlüsselrolle spielen.

Auch die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarländern auf den Gebieten Migration und Asyl im Zusammenhang mit den Nachbarschaftsprogrammen der EU nimmt einen hohen Stellenwert ein. Ein Beispiel hierfür ist die Teilnahme Litauens an dem TACIS-Programm, mit dem die EU u.a. auf den Gebieten der Wirtschaft, institutioneller Reformen und nuklearer Sicherheit enger mit den Nachbarstaaten zusammenarbeiten will. In diesem Rahmen assistieren Litauen und Österreich gemeinsam der Ukraine bei Gesetzesreformen hinsichtlich Migration und Flucht.

Ein weiteres wichtiges Thema und zukünftige Herausforderung stellt der Umgang mit der benachbarten russischen Region Kaliningrad dar. Diese Region wird vom Rest Russlands durch das Territorium Litauens, Lettlands und Polens abgetrennt, so dass Reisende von und nach Kaliningrad über den direkten Landweg mindestens eines dieser EU-Länder überqueren müssen. Diese spezifische Lage hatte im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der EU zu Spannungen zwischen Russland, Litauen und der EU geführt, da insbesondere Moskau auf einen visumfreien Zugang seiner Bevölkerung nach Kaliningrad insistierte. Konnte letzteres durch einen Kompromiss gelöst werden, bleiben die Probleme, die mit der Sicherung der Außengrenze zusammenhängen. Hier ist Litauen ähnlich wie Polen und andere Grenzstaaten auf die technische und finanzielle Unterstützung der EU angewiesen. In diesem Zusammenhang unternahm die EU im März 2006 eine Inspektionsreise nach Litauen und attestierte eine zufrieden stellende Umsetzung des Kaliningrad Transit Programms. Wichtigstes Ziel bleibt die Implementierung des Schengenabkommens, welchem Litauen bereits beigetreten ist. Dies ist nach neuesten Entwicklungen für das Jahr 2007 wahrscheinlich nicht mehr zu erwarten.

Bezüglich der Einwanderungspolitik Litauens ist anzunehmen, dass sie sich in Zukunft rigider entwickeln wird. Ein erstes Anzeichen für diese Entwicklungsrichtung stellt das neu gestaltete Antragsverfahren für Staatsbürger aus Nicht-EU-Staaten dar.

Fußnoten

  1. Nach Angaben des Migrationsamtes ist eine genaue Erfassung aufgrund unzulänglicher Erfassungsmethoden und fehlendem politischen Willens nicht sicherzustellen.
  2. Siehe auch das Interview mit Almantas Gavenas, Direktor des Migrationsamtes im litauischen Innenministerium, in: Baltic Times, 04.05.2005 (456), S. 16
  3. Siehe Brake, Kuoni und Simetaite (2005).
  4. Siehe Traser (2005).
  5. Deutschland hat die Übergangsfrist bis 2009 verlängert und wird sie wahrscheinlich bis 2011 beibehalten.
  6. Der Begriff ‚EU8-Beschäftigte’ bezieht sich auf Beschäftigte aus den 8 mittel- und osteuropäischen Ländern der EU, welche zum 1. Mai 2004 beigetreten sind.
  7. In den 1990er Jahren wurden Abkommen zur Arbeitsmigration mit der Russischen Föderation und Weißrussland geschlossen.
  8. Der Begriff acquis communautaire bezieht sich auf den gesamten Rechtskörper der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union, den die Bewerberländer übernehmen müssen, um der EU beitreten zu können.
  9. Auch hier ist eine Verlängerung unter bestimmten Bedingungen möglich. Allerdings ist die Unterstützung durch das Aufnahmezentrum und die Gemeinden zusammen auf maximal 60 Monate begrenzt.
  10. Das Statistische Amt Litauens verwendet die Begriffe ‚Nationalität’ und ‚Ethnizität’ synonym. In Anlehnung an  die United Nations Economic Commission for Europe (UNECE) und Eurostat wird der Begriff „Mitglied einer nationalen (ethnischen) Minderheit“ wie folgt definiert: Mitglied einer ethnischen Minderheit ist, wer sich freiwillig zu dieser Gruppe bekennt, und wer anstrebt, die Kultur dieser Gruppe (nämlich die Sprache, Bräuche, Sitten und nationale bzw. ethnische Identität) zu bewahren.
  11. Siehe Migration Department (2006).
  12. Siehe International Helsinki Federation for Human Rights (2006).


Der Autor:
Benjamin Brake studiert Soziologie an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Schwerpunkte seines Studiums sind Fragen der europäischen Integration und der Migrations- und Integrationssoziologie. Nach einem einjährigen Aufenthalt in Litauen ist er zurzeit an der Professur für Sozialwissenschaftliche Europastudien angestellt.  
E-Mail: benbrake@web.de

Literatur

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    • Zaagman, R. (1999): Conflict Prevention in the Baltic States: The OSCE High Commissioner on National Minorities in Estonia, Latvia and Lithuania. European Centre for Minority Issues (ECMI). Flensburg.
    • Zukauskiene, R.(2005): Active Civic Participation of Immigrants in Lithuania. Country Report prepared for the European research project POLITIS, University of Oldenburg.

Internetquellen

Migration Research Group
Netzwerk Migration in Europa e.V.
bpb - Bundeszentrale für politische Bildung