Türkei

HintergrundinformationenHauptstadt: Ankara
Amtssprache:
Türkisch
Fläche:
783.562 km2
Bevölkerung (2007):
70.586.256
Bevölkerungsdichte (2007):
90 pro km2
Bevölkerungswachstum (2006):
1,3 %
Ausländische Bevölkerung (2006):
0,3 %
Erwerbsbevölkerung (2008):
45,2 %
Arbeitslosenquote (2008):
11,7 %
Religionen (2005): Muslime (99,8 %), orthodoxe Christen, Katholiken, Protestanten und andere Nicht-Muslime
(zusammen 0,2 %)

Die Türkei ist im 20. Jahrhundert weitestgehend als Auswanderungsland wahrgenommen worden, abgesehen vom Zustrom türkisch-muslimischer Bevölkerungsgruppen aus Teilen des ehemaligen Osmanischen Reiches, die durch die 1923 neu festgelegten Grenzen ausgeschlossen worden waren. Die Auswanderung, die im frühen 20. Jahrhundert im Zuge der Formierung eines Nationalbewusstseins mit der Abwanderung von nicht-muslimischen Bevölkerungsteilen aus Anatolien begann, setzte sich in den 1960er und 1970er Jahren mit der Arbeitsmigration türkischer Staatsangehöriger nach Westeuropa, insbesondere nach Deutschland, fort. Über Familienzusammenführung und Asylanträge dauerte diese Migration bis in die jüngste Zeit fort, sodass sich innerhalb der Grenzen der Europäischen Union eine große türkische Gemeinschaft entwickeln konnte. Im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts hat sich jedoch ein maßgeblicher Wandel hinsichtlich der Rolle der Türkei als Migrationsland abgezeichnet, indem das Land sich zunehmend zu einem Transit- und Einwanderungsland entwickelte. Die Migrationsmuster der Türkei haben sich seitdem kontinuierlich verändert. International bedeutsame Ereignisse wie die Ölkrise von 1973, die iranische Revolution, der Iran-Irak-Krieg, das Ende des Kalten Krieges, der Golf-Krieg, das Auseinanderfallen des früheren Jugoslawiens und der aktuelle Konflikt im Irak haben sich auf Migrationsbewegungen sowohl aus der Türkei als auch in die Türkei ausgewirkt.

Auch die geografische Lage der Türkei als Brücke zwischen dem politisch wie wirtschaftlich instabilen Osten und dem wohlhabenden Westen trägt zur Komplexität von Migrationsbewegungen bei. Die Türkei ist für irreguläre Migranten aus asiatischen Ländern wie Afghanistan, Bangladesch, Irak, Iran und Pakistan, die in den Westen gelangen wollen, zu einer Durchgangsstation geworden. Gleichzeitig entwickelt sich die Türkei für Fachkräfte und Rentner aus der EU zu einem Zuwanderungsland. Ferner kommen sowohl reguläre als auch irreguläre Migranten aus ehemaligen Sowjetrepubliken in das Land. Darüber hinaus wird die Türkei zu einem sicheren Zufluchtsort für Asylbewerber vor allem aus angrenzenden Staaten des Mittleren Ostens. Aus der Wandlung der Türkei von einem vornehmlichen Entsendeland zu einem Aufnahmeland sowie aus dem Bemühen um die Mitgliedschaft in der Europäischen Union erwächst Druck auf den Staat, die Zuwanderungsregelungen zu reformieren – eine große Herausforderung, der sich die Türkei in naher Zukunft stellen muss.

Historische Entwicklungen von Ein- und Auswanderung

1923 bis 1960er Jahre:
Errichtung des türkischen Nationalstaates
Die Türkische Republik trat die Nachfolge des Osmanischen Reiches an, nachdem dieses nach Ende des Ersten Weltkriegs von den alliierten Siegermächten aufgeteilt worden war. Die Auflösung des Osmanischen Reiches begann mit der jungtürkischen Revolution, durch die die Aufhebung des osmanischen Parlaments durch Sultan Abdul Hamid II. abgewendet wurde und mit der die zweite konstitutionelle Ära einsetzte. Diese Ära endete 1919 mit besagter Teilung, welche die türkische Bewegung für nationale Unabhängigkeit unter der Führung von Mustafa Kemal Atatürk beflügelte. Es folgte der Unabhängigkeitskrieg, der 1923 durch den Vertrag von Lausanne und die Gründung der Republik beendet wurde.
In den ersten Jahren der neuen Republik Türkei zeichneten sich zwei parallel verlaufende internationale Migrationsbewegungen ab: einerseits massenhafte Abwanderungen von nicht-muslimischen Bevölkerungsteilen (z. B. griechisch-orthodoxer Christen nach Griechenland), andererseits der Zustrom von türkisch-muslimischer Bevölkerung aus Gebieten des ehemaligen Osmanischen Reiches, die durch die neuen Grenzen außerhalb der Republik lagen (insbesondere der Balkan). Nicht nur in der Türkei haben Strategien zur Formierung eines Nationalbewusstseins internationale Wanderungsbewegungen ausgelöst; die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts ist nachhaltig geprägt durch die Formierung von Staaten und Nationen und damit einhergehend von beträchtlichen Wellen erzwungener Migration und Deportationen.1 Somit stellen diese ersten Bevölkerungstransfers das Resultat von Unabhängigkeitsbewegungen und Anstrengungen zur Förderung eines Nationalbewusstseins dar, welches von den neuen Staaten ausging, die aus dem Osmanischen Reich hervorgingen. Diese Entwicklung setzte mit den Balkan-Kriegen von 1912/13 ein, die in Massenabwanderungen muslimischer Bevölkerung vom Balkan nach Anatolien und dem Exodus von Christen in umgekehrter Richtung endeten. In diesem Kontext ist auf zwei Bewegungen besonders hinzuweisen: die Deportation von Armeniern 1915/16, die zahlreiche Armenier in Anatolien das Leben kostete, sowie der Bevölkerungsaustausch zwischen der Türkei und Griechenland 1922/23, durch den große Teile der christlichen Bevölkerung Anatoliens gegen Muslime aus dem westlichen Thrakien ausgetauscht wurden.



In den letzten Tagen des Osmanischen Reiches und in den ersten 20 Jahren nach Gründung der Türkischen Republik wurden die nicht-muslimischen Bevölkerungsminderheiten aus dem Land vertrieben, eine Vielzahl wanderte in verschiedene Länder der Welt aus. Zur Veranschaulichung: die Zahl der orthodoxen Christen, die in der Türkei lebten, sank von 1914 bis 1945 von 1,5 Millionen auf 104.000, wobei der Großteil der orthodoxen Christen vermutlich nach Griechenland zog (siehe Tabelle 1). Ebenso nahm der Anteil der armenischen Bevölkerungsgruppe von 1,2 Millionen Menschen im Jahr 1914 bis auf 60.000 Menschen im Jahr 1945 ab (siehe ebenfalls Tabelle 1). Nach und nach erreichte eine Vielzahl von Muslimen verschiedener ethnischer Zugehörigkeit aus dem Balkan die Türkei. So wanderten zwischen 1923 und 1939 etwa 400.000 Muslime aus Griechenland aus und in die Türkei ein (siehe Grafik 2). In Folge dieses ethnischen Homogenisierungsprozesses veränderte sich die demografische Bevölkerungsstruktur der Republik wesentlich: Der prozentuale Bevölkerungsanteil der Nicht-Muslime fiel von 19 % vor Beginn des Ersten Weltkrieges bis auf 2,5 % nach Ende des Ersten Weltkrieges. Machten in den 1920er Jahren Nicht-Muslime noch etwa 3 % der Gesamtbevölkerung der Türkei aus, so sank ihre Zahl bis 2005 auf unter 0,2 % (siehe Tabelle 1).

Zur gleichen Zeit wurden der Zuwanderung und Integration von türkisch sprechenden muslimischen Zuwanderern Priorität eingeräumt, ebenso wie Angehörigen ethnischer Gruppen, welche sich mutmaßlich ohne Schwierigkeit der türkischen Identität anpassen würden – wie beispielsweise Bosnier, Tscherkessen, Pomaken und Tartaren.2  Seit Gründung der Republik im Jahr 1923 kamen bis 1997 über 1,6 Millionen solcher Zuwanderer in die Türkei, ließen sich dort nieder und wurden bereitwillig von der Gesellschaft angenommen.

Die frühen Jahre der Türkischen Republik waren eine Zeit der Homogenisierung der Bevölkerung innerhalb ihrer eigenen Grenzen hin zu einer türkisch-muslimischen Identität. Dieser Prozess wurde durch die Gesetzgebung in den frühen 1930er Jahren gefestigt. Das Gesetz zur Ansiedlung (Law on Settlement) aus dem Jahr 1934 ist das Herzstück dieser Gesetzgebung, welches die konservative Staatsphilosophie selbst bis zum heutigen Tage erhält. Das Gesetz definiert, wer einwandern, sich ansiedeln und einen Flüchtlingsstatus erlangen kann, wobei die Präferenz für Zuwanderer und Flüchtlinge ‚türkischer Abstammung und Kultur’ klar erkennbar ist.

1950-1970:
Arbeitsmigration nach Westeuropa

Die türkische Abwanderung nach Westeuropa begann mit dem Wirtschaftsboom in den 1950er Jahren und der daraus resultierenden hohen Nachfrage nach Arbeitern in Westeuropa. Entsendeländer wie die Türkei sahen in der Unterzeichnung von Verträgen über Arbeitskräftemigration eine Möglichkeit, die Arbeitslosenquote zu senken und die Wirtschaft durch die Geldsendungen der Auswanderer auszubauen. Die türkischen Migranten schlossen sich dem Arbeiterstrom nach Ende des Zweiten Weltkrieges allerdings erst spät an. Für diese Verzögerung gab es vornehmlich drei Gründe: Erstens mangelte es der Türkei im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen Arbeitskräfte zur Verfügung standen, an kolonialen Bindungen (wie etwa zwischen Marokko und Frankreich). Zweitens lagen andere Länder, die Arbeitskräfte anboten, geografisch näher an den Aufnahmeländern. Drittens hatte die Türkei keine etablierte Auswanderungstradition wie andere Länder mit einem Arbeitskräfteangebot, wie etwa Italien oder Spanien. Dennoch machen Menschen aus der Türkei heute die größte Zuwanderergemeinschaft in Westeuropa aus.
Das erste bilaterale Abkommen, das es der Türkei ermöglichte, Arbeiter in westeuropäische Länder zu entsenden, wurde 1961 mit Deutschland unterzeichnet. Es folgten Abkommen mit Österreich, den Niederlanden und Belgien im Jahr 1964, Frankreich im Jahr 1965 und Schweden und Australien im Jahr 1967. Vergleichbare Abkommen wurden auch mit dem Vereinigten Königreich (1961), der Schweiz (1971), Dänemark (1973) und Norwegen (1981) geschlossen. Damit war die Hoffnung verbunden, dass diese ‘Gastarbeiter’ mit neuen Qualifikationen in die Türkei zurückkehren und mithelfen würden, die agrarisch geprägte Wirtschaft stärker zu industrialisieren. Jedoch beschlossen viele der Gastarbeiter, in ihren Gastländern zu bleiben, sich dort anzusiedeln und auch ihre Familien nachzuholen, um dort gemeinsam mit ihnen zu leben. Darüber hinaus wanderten eher fachlich qualifizierte Arbeiter aus als unqualifizierte, wenn auch Erstere oft von Migrantinnen ohne Ausbildung begleitet wurden.

Die türkische Arbeitsmigration nach Westeuropa fand ihren Höhepunkt in den späten 1960er und frühen 1970er Jahren und verlor an Schwungkraft durch den Konjunktur-Rückgang im Anschluss an die Ölkrise 1973 und insbesondere durch die Entscheidung Deutschlands, das Gastarbeiterprogramm zu beenden. In der darauf folgenden Zeit lagen die Beweggründe für die Auswanderung aus der Türkei nach Westeuropa in Familienzusammenführungen und Eheschließungen, später auch in der Asylsuche.

1960er bis 1990er Jahre:
Die Diversifizierung der Arbeitsmigration und türkische Asylbewerber
Während die Ölkrise von 1973 in Westeuropa einen Wirtschaftsabschwung herbeiführte, der zu einer rückläufigen Aufnahme von Arbeitsmigranten führte, wurden die ölreichen arabischen Länder zu einem Ziel für türkische Arbeiter auf ihrer Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten im Ausland. Die Migration zwischen der Türkei und den arabischen Ländern lässt sich in drei Phasen einteilen: zwischen 1967 und 1980 nahm der Zustrom türkischer Migranten nach Libyen und Saudi-Arabien zu; von 1981 bis 1992 erweiterte sich die Bandbreite der Zielländer und schloss auch den Irak, Kuwait, den Jemen und Jordanien mit ein; seit 1993 nimmt die Zahl der türkischen Migranten, die sich in diese Region aufmachen, beständig ab.

Diese Migrationsströme entstanden größtenteils als Folge der weltweiten politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Die Golfkrise im Jahr 1991 verursachte eine vergleichbare Abnahme an Migrationsbewegungen in die arabische Welt wie die Ölkrise von 1973 in Europa. Mit dem Ende des Kalten Krieges, dem Zerfall der Sowjetunion und der Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) ergaben sich zur gleichen Zeit neue Zielorte für türkische Migranten.  Zunächst gab es eine vertraglich geregelte Migration nach Russland, in die Ukraine und die Turk-Republiken, da türkische Baufirmen in diesen Ländern Verträge für die Erneuerung der Infrastruktur zugesprochen bekommen hatten. Später wurden auch Rumänien und Polen Zielländer für türkische Arbeitsmigranten.3 Im Jahr 1995 lag die Zahl der türkischen Migranten, die von den GUS-Ländern anerkannt waren, beinahe doppelt so hoch wie die Zahl der in den arabischen Ländern aufgenommenen Auswanderer.

Die nationale wirtschaftliche Situation und die Richtlinien des türkischen Staates in den 1960er Jahren führten zur Entstehung eines neuen Migrationsmusters. Durch die wachsende Arbeitslosigkeit unter Zugzwang gesetzt, hatte die Türkei mit der Suche nach neuen Märkten zur Fortsetzung des Arbeitskräfteexports begonnen. De facto war der Abschluss des bilateralen Arbeiter-Rekrutierungs-Abkommens mit Australien im Jahre 1967 Teil der türkischen Auswanderungs-Strategie, die darauf ausgerichet war, „auf ein weiteres Land zurückgreifen zu können, falls ein anderes Land Zeichen von verminderter Aufnahmekapazität und Sättigung aufweisen sollte“.4 Bis Ende des Jahrhunderts sind die Zuwanderergemeinden in Einwanderungsländern wie Australien, Kanada und den USA deutlich gewachsen.

Die Auswanderung aus der Türkei wurde jedoch nicht immer ausschließlich durch die Arbeitsmarktsituation bedingt. Seit den frühen 1980er Jahren haben Eingriffe des türkischen Militärs in die Zivilpolitik und Eskalationen von Gewalt im Kampf gegen die PKK5  – eine kurdische Separatistenbewegung im Südosten der Türkei – zahlreiche türkische Bürger zur Asylsuche in Westeuropa bewegt. Migration im Kontext von Flucht und Asyl ist ein wichtiger Aspekt türkischer Migrationsbewegungen und wird in einem eigenen Abschnitt detailliert behandelt (siehe Flucht und Asyl).

Seit 1979:
Der Wandel zu einem Transit- und Zielland
Nach dem Zustrom an muslimischen Bevölkerungsgruppen in den frühen Jahren der Republik erreichte 1979 eine erste Welle iranischer Migranten in Folge des Regimewechsels im Iran die Türkei. Die Türkei war für die meisten Iraner, die sich nach und nach Richtung Europa, insbesondere Nordeuropa aufmachten, nur eine Zwischenstation. Dieser ersten Welle folgte die Ankunft irakischer und bulgarischer Bürger, die ebenfalls Zuflucht in der Türkei suchten (siehe Flucht und Asyl).
Obwohl viele Migranten in die Türkei kamen, um Schutz vor politischer Verfolgung und Gewalt zu suchen, kamen insbesondere aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion auch Migranten aufgrund wirtschaftlicher Beweggründe. In jüngster Zeit zieht es zudem auch mehr und mehr Zuwanderer aus Westeuropa in die Türkei. Dieser Wandel hat mehrere Gründe: Erstens – auf einer Makroebene – hat sich die Türkei nach dem Militärputsch von 1980 im letzten Jahrzehnt durch den Wandel zur Demokratie, durch die Liberalisierung der Wirtschaft und den allgemeinen Einfluss von Globalisierungsprozessen zu einem interessanten Ort für Migranten entwickelt. Zweitens ist die Türkei seit Mitte der 1980er Jahre zu einem attraktiven Reiseziel für Touristen aus Westeuropa geworden, die sich später dazu entschlossen, zurückzukehren.6 Drittens hat der Beginn der EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei dazu beigetragen, dass die Türkei auch für EU-Bürger als Langzeitresidenz akzeptabel geworden ist.7 Alles in allem ist die Türkei nicht nur Herkunfts- oder Transitland, sondern entwickelt sich zunehmend zu einem Zielland für eine nicht geringe Anzahl an ausländischen Bürgern, sowohl auf regulärem als auch auf irregulärem Wege.

Zuwanderungs- und Integrationspolitik

Obwohl die türkische Gesetzgebung hinsichtlich der dauerhaften Ansiedelung von Ausländern, Migranten und Asylsuchenden eher konservativ ist, sind die Vergaberichtlinien für Visa liberal geregelt. Laut türkischem Passgesetz (Turkish Passport Law), in dem die Einreisebedingungen für Ausländer festgelegt sind, müssen Menschen, die in der Türkei leben wollen, das Land legal betreten haben. Zudem müssen zwar Einreisende aus einigen Ländern ein Visum besitzen, dennoch brauchten bis vor kurzem Staatsbürger aus über 40 Nationen kein Visum, um das Land betreten zu können, und Bürger aus über 30 Ländern konnten bei der Einreise ein Visum an der Grenze erhalten. Darüber hinaus genießen Bürger aus Marokko, dem Iran und Tunesien trotz fortwährender irregulärer Migration aus diesen Ländern noch immer eine dreimonatige Visumsfreistellung.8

Das maßgebliche rechtliche Instrumentarium, das in der Türkei über Aufenthalt und Arbeitsstatus entscheidet, ist das Türkische Ausländergesetz (Turkish Law on Foreigners) (Gesetz Nr. 5683 vom 15. Juli 1953). Es besagt, dass Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen, die von der Polizei vor Ort nach ausführlicher Untersuchung ausgestellt wird. Darüber hinaus sind im Gesetz zu Aufenthalt und Reiseaktivitäten von Ausländern (Law on the Residence and Travel Activities of Foreigners) (Gesetz Nr. 7564) die Bedingungen für den Aufenthalt und die Ansiedlung von Ausländern festgelegt. In der Regel ist eine Arbeitserlaubnis oder der Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln eine Voraussetzung dafür, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Zudem müssen die Bewerber nachweisen, dass sie nicht die Absicht haben, die öffentliche Ordnung des Landes zu stören. Nur wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, darf die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden. Sie ist für ein Jahr gültig und kann um einen Zeitraum von jeweils drei und anschließend von fünf Jahren erneuert werden.

Das neue Gesetz zu Arbeitsgenehmigungen für Ausländer (Law on Work Permits for Foreigners) (Gesetz Nr. 4817 vom 15. März 2003) ist die wichtigste gesetzliche Veränderung hinsichtlich der wirtschaftlichen Aktivitäten von Ausländern. Das neue Gesetz hebt das diskriminierende Gesetz über türkischen Staatsbürgern vorbehaltene Aktivitäten und Berufe in der Türkei auf (Law on Activities and Professions in Turkey Reserved for Turkish Citizens) (Gesetz Nr. 2007 vom 16 Juni 1932), das ausländischen Bürgern die Ausübung bestimmter Berufe untersagte. Das neue Gesetz spiegelt die Haltung wider, dass Arbeitsgenehmigungen für Ausländer aufgrund der Bedarfssituation des Arbeitsmarktes – und nicht aufgrund ihrer Nationalität – vergeben werden sollten. Das Gesetz erleichtert Ausländern den Zugang zu Arbeit in der Türkei insofern, als dass es die Ausstellung von Arbeitserlaubnissen auf individueller Basis – im Gegensatz zu unternehmensgebundener Basis – zulässt. Zudem wurde dieser Prozess durch die Ernennung des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit als alleinige zuständige Behörde institutionalisiert.9

In Gebieten, in denen sich Migranten ballen, wie beispielsweise der Gemeinde Zeytinburnu in Istanbul, haben einige lokale Behörden damit begonnen, Methoden und Strategien zur Integration von Migranten zu entwickeln. Allerdings ist ihr Einfluss eher gering und ohne Rückhalt aus der Hauptstadt Ankara. Auf nationaler Ebene steht das Thema Integrationspolitik noch nicht auf der politischen Agenda.

Staatsbürgerschaft

Die türkische Staatsbürgerschaft wird hauptsächlich auf drei Wegen vergeben. Kinder von türkischen Müttern oder Vätern erhalten die Staatsbürgerschaft automatisch ex lege, unabhängig davon, ob das Kind in der Türkei geboren wurde oder nicht. Kinder nicht-türkischer Eltern, die in der Türkei geboren werden, und die keinen Zugang zur Staatsbürgerschaft ihrer Eltern haben, erhalten die türkische Staatsbürgerschaft ebenfalls automatisch (ius soli). Die türkische Staatsbürgerschaft kann auch nach dem Ermessen der Behörden vergeben werden.10 Die Gesetzgebung hinsichtlich der Staatsbürgerschaft wird hauptsächlich im Staatsbürgerschaftsgesetz (Gesetz Nr. 403 vom 11. Februar 1964) geregelt. Jüngste Änderungen des Gesetzes haben einen wichtigen Einfluss auf den Schutz der Rechte von Zuwanderern gehabt und spiegeln die Veränderungen in der Herangehensweise der Türkei im Umgang mit Migranten wider.11

Vor Einführung einer Gesetzesänderung im Jahr 2003 konnten ausländische Frauen die türkische Staatsbürgerschaft direkt erhalten, indem sie einen türkischen Staatsbürger heirateten. Eine große Zahl irregulärer Migrantinnen erlangte auf diese Art und Weise durch Scheinehen Aufenthaltsgenehmigungen. Zur gleichen Zeit war es für männliche Migranten eher schwierig, die türkische Staatsbürgerschaft durch eine Heirat zu erlangen. Heute sind die Bedingungen zum Erlangen der Staatsbürgerschaft durch Eheschließung für beide Geschlechter vereinheitlicht. Das geänderte Gesetz legt fest, dass Ausländerinnen oder Ausländer, die mit türkischen Bürgerinnen oder Bürgern verheiratet sind, die Staatsbürgerschaft nur unter der Bedingung erlangen können, dass ihre Ehe länger als drei Jahre dauert. Kinder solcher Ehepaare erhalten die türkische Staatsbürgerschaft jedoch unverzüglich.

Um die Bindung zu den türkischen Migranten im Ausland zu erhalten, die sich zunehmend für einen dauerhaften Aufenthalt in ihren Gastländern und die Aufgabe ihrer türkischen Staatsbürgerschaft entscheiden, änderte die Türkei ihr Staatsbürgerschaftsgesetz und legalisierte 1981 die doppelte Staatsbürgerschaft. Die große Zahl türkischer Bürger im Ausland und deren wirtschaftliches Gewicht erklären, warum die Toleranz gegenüber einer doppelten Staatsbürgerschaft im Land gewachsen ist. Eine Vielzahl türkischer Emigranten-Organisationen, insbesondere in Deutschland, haben viel Zeit und Einsatz dafür aufgewandt, die politischen Entscheidungsträger in der Türkei davon zu überzeugen, die Integration der Zuwanderer in den jeweiligen Gastländern zu förden, ohne dass diese ihr Erbrecht in der Türkei aufgeben müssen.12 Doch auch die Offenheit des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes und die offene Haltung gegenüber der doppelten Staatsbürgerschaft ändern nichts an der Tatsache, dass viele türkische Migranten noch immer Probleme haben, die Staatsbürgerschaft in ihren Aufnahmeländern zu erlangen.13 Die fehlende Anerkennung durch die Gastländer hindert die Migranten jedoch nicht daran, politisch aktiv zu werden. In Deutschland, wo die doppelte Staatsbürgerschaft ein kontroverses Thema darstellt, werden Migranten-Verbände unterstützt. Dementsprechend gibt es insgesamt 2.014 aktive türkische Migrantenverbände in Deutschland.14 668 dieser Verbände sind religiöse Gemeinschaften, 670 beteiligen sich an sozio-kulturellen, 343 an sportlichen und 333 an anderweitigen Aktivitäten. Ein Großteil dieser Gemeinschaften wird mit islamischen Bewegungen in Verbindung gebracht; eine nennenswerte Zahl von ihnen vertritt die kurdische Diaspora.

Flucht und Asyl

Seit den Ausschreitungen in den frühen 1980er Jahren, dem Militärputsch im Jahr 1980 und dem Anwachsen des kurdischen Konfliktes ist die Türkei zunehmend ein Herkunftsland von Asylbewerbern geworden, die Zuflucht in anderen Teilen der Erde suchen. Den Statistiken des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) zufolge baten zwischen 1981 und 2005 über 664.000 türkische Bürger um Asyl, zumeist in den verschiedenen Ländern Europas. Die Flüchtlingsanerkennungsrate unterscheidet sich in den unterschiedlichen Ländern, ist aber grundsätzlich eher niedrig, da viele Migranten aus mutmaßlich anderen Gründen versuchten, über den Weg des Asyls auszuwandern. Seitdem der Konflikt zwischen der PKK und den Streitkräften in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre schwächer geworden ist und gleichzeitig politische Reformen eingeleitet wurden, sind die Asylanträge türkischer Bürger zurückgegangen.

Demgegenüber stellt die Türkei immer auch ein Zielland für Personen dar, die auf der Suche nach einem sicheren Zufluchtsort sind. Wie bereits oben erwähnt, enthält das Gesetz zur Ansiedlung (Gesetz Nr. 2510 vom 14. Juni 1934) aus dem Jahre 1934 die Regelungen darüber, wer einwandern, siedeln und einen Flüchtlingsstatus im Lande erhalten darf. Als Teil des Projektes zur Nationenbildung der jungen türkischen Republik gab das Gesetz Zuwanderern und Flüchtlingen türkischer Abstammung und Kultur deutlich den Vorzug und tut dies auch heute noch. Asylsuchende mit einem solchen Hintergrund erhalten die inoffizielle Erlaubnis, im Land zu bleiben, sich anzusiedeln, zu arbeiten und die türkische Staatsbürgerschaft zu erlangen, sobald sie fünf Jahre in der Türkei gewohnt haben. Das neue Ansiedlungsgesetz von September 2006, welches das Gesetz aus dem Jahr 1934 modifiziert, hält diesen umstrittenen Punkt weiterhin aufrecht.

Eine dieser Gruppen “türkischer Abstammung und Kultur”, die diesem Schutz untersteht, ist die türkische Minderheit in Bulgarien. In den letzten Jahren des kommunistischen Regimes wurden den türkischen und pomakischen Minderheiten in Bulgarien strenge Anpassungsrichtlinien auferlegt. Unter anderem wurden Mitglieder dieser Minderheiten dazu gezwungen, ihre Namen zu ändern, oder der Gebrauch der türkischen Sprache wurde untersagt. Es folgten ethnische Konflikte zwischen den bulgarischen Sicherheitskräften und den türkischen Minderheiten. Um die Spannungen zu mildern, wies die bulgarische Regierung 300.000 Türken und Pomaken aus, welche daraufhin Schutz vor politischer Verfolgung in der Türkei suchten. Während ein Drittel der Flüchtlinge nach dem Regimewechsel in Bulgarien im Jahr 1990 zurückkehrte, blieb der Rest in der Türkei und nahm die türkische Staatsbürgerschaft an. Seit Bulgarien vor kurzem der EU beigetreten ist, hat sich eine zunehmende Anzahl dieser Türken bulgarischen Ursprungs erneut um die bulgarische Staatsbürgerschaft beworben, um die Reisefreiheit nach Bulgarien und in andere EU-Länder zu erlangen.

Ferner wurde zwischen 1992 und 1995 etwa 20.000 Bosniern während der Kämpfe im ehemaligen Jugoslawien befristet Asyl in der Türkei gewährt. Eine Vielzahl dieser Flüchtlinge sind seit Annahme des Friedensabkommens von Dayton nach Bosnien zurückgekehrt. Ebenso kamen 1998 und 1999 etwa 18.000 Kosovaren während der ethnischen Unruhen in ihrem Heimatland in die Türkei und genossen dort Schutz. Seit Nachlassen des Konfliktes sind die meisten von ihnen zurückgekehrt.15

Die Genfer Konvention von 1951 über die Rechtsstellung von Flüchtlingen ist das zweite wichtige Rechtsdokument, das Auswirkungen auf Flüchtlinge und Asylsuchende in der Türkei hat. Mit Unterzeichnung der Konvention im Jahr 1962 ging die Türkei zwar internationale Verpflichtungen hinsichtlich der Flucht und des Asyls ein, behielt sich jedoch Einschränkungen bezüglich der geografischen Herkunft von Schutzsuchenden vor: Sie ging nicht die Verpflichtung ein, Asylbewerbern und Flüchtlingen von außerhalb Europas Schutz zu gewähren. Da die Türkei keine spezifischen Reglementierungen für den Status von nicht-europäischen Asylsuchenden besaß, wendete man die Landesgesetze für Ausländer an. Gemäß dieser Gesetzgebung wird von Ausländern erwartet, dass sie bei der Ankunft im Land einen gültigen Ausweis besitzen und innerhalb des erlaubten Aufenthaltszeitraums wieder abreisen. Die türkischen Behörden betrachteten nicht-europäische Asylbewerber als Personen unter zeitweiligem Schutz, die das Land so oder so wieder verlassen würden: entweder um sich in einem Drittland anzusiedeln, falls ihre Asylbewerbung vom UNHCR angenommen würde, oder um in ihr Heimatland zurückzukehren für den Fall, dass der UNHCR ihre Bewerbung ablehnte.

In jüngster Zeit ist die Türkei für Menschen, die den Gefahren des Iran-Irak-Kriegs, Golf-Kriegs und aktuellen Irak-Konflikts entfliehen wollten bzw. wollen, zu einem der wichtigsten Asylländer geworden. Darüber hinaus ist das Land bei der Anpassung seines Asylsystems an die EU unter Zugzwang. Die Anpassung an das EU-System erfordert die Aufhebung der geografischen Beschränkung und die Einführung eines vollwertigen landesweiten Asylsystems. Den türkischen Behörden ist dies jedoch nicht recht, da sie befürchten, dass sich die Türkei verstärkt zu einer Pufferzone für die EU entwickeln würde, welche ihr eigenes Asylwesen immer restriktiver gestaltet. Darüber hinaus hat die Türkei ebenfalls ihre Asylpolitik als Reaktion auf den wachsenden Flüchtlingsdruck aus dem Irak, Somalia und dem Sudan verschärft. 



Im November 1994 führte die Türkei eine Verordnung über die Verfahren und Prinzipien im Umgang mit Massenzuströmen und Ausländern ein, die in der Türkei ankommen oder eine Aufenthaltsgenehmigung mit der Absicht beantragen, Asyl in einem Drittland zu suchen. Dies war ein Versuch, den massiven Zustrom von Asylsuchenden aus dem Mittleren Osten zu bewältigen und die Hauptaufgabe des UNHCR, den Status von Flüchtlingen zu bestimmen, ein Stück weit einzuschränken.16 Die Verordnung führte eine Reihe von Voraussetzungen für das Einreichen von Asylbewerbungen ein. Da diese jedoch sowohl willkürlich und restriktiv zu sein als auch in keinem Zusammenhang zum Sachverhalt der etwaigen Anträge zu stehen schienen, stießen sie auf starke Kritik seitens der internationalen Gemeinschaft. Statistiken der türkischen Regierung zufolge wurde zwischen 1995 und 2007 mehr als 50.000 Bewerbern Asyl gewährt, etwa 25.000 von ihnen wurden als Flüchtlinge anerkannt (siehe Tabelle 2).

Im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen begann die Türkei in Kooperation mit Dänemark und England im März 2004 ein sogenanntes Asyl-Migrations-Twinning-Projekt. Ziel des Projektes war es, die türkischen Asyl- und Migrationsverfahren denen des acquis communautaire der Europäischen Union anzugleichen. Das Endergebnis des Twinning-Projektes war ein ‘Nationaler Aktionsplan zu Asyl und Migration (NAP)’. Teil des NAP ist die Vorbereitung eines neuen Asylgesetzes. Allerdings hat die Türkei keinen konkreten Zeitrahmen für die Einführung und das Inkraftsetzen des Gesetzes genannt.

Derweil sind die Lebensbedingungen von Asylsuchenden und Flüchtlingen in der Türkei relativ schlecht. Auch wenn die Schutzsuchenden eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, bekommen sie keine Unterstützung vom Staat, und es wird erwartet, dass sie für ihren eigenen Unterhalt sorgen. Die Aufenthaltsgenehmigung ist lediglich in der Gemeinde, die dem Inhaber zugewiesen ist, gültig und muss alle sechs Monate für eine Gebühr von rund 150 Euro verlängert werden. In der Regel werden Asylsuchende und Flüchtlinge in eine von 30 ‘Satellitenstädten’, die in der ganzen Türkei verstreut liegen, verteilt. Dies schränkt ihre Möglichkeiten ein, private Netzwerke zu entwickeln und informelle Arbeitsgelegenheiten aufzutun.

Darüber hinaus ist der Zugang zur Gesundheitsfürsorge trotz der Gesetze zu Patientenrecht und medizinischer Notversorgung, die für Staatsbürger und Nicht-Staatsbürger gleichermaßen gelten, noch immer eines der schwerwiegendsten Probleme, mit denen Migranten, Asylsuchende, Flüchtlinge und insbesondere abgelehnte Asylbewerber konfrontiert sind, die irregulär im Land verbleiben. Im Nofall sind Letztere von der Hilfe einer Nichtregierungsorganisation oder der Kulanz eines Arztes abhängig, der über den illegalen Status hinwegsieht. Nur wenige Krankenhäuser bieten eine Behandlung ohne das Vorweisen eines gültigen Ausweises an.

Es existiert kein spezifisches Sozialhilfe-Programm für Migranten, Asylsuchende und Flüchtlinge. Obwohl das Sozialamt und der Solidaritätsfonds jedem Menschen mit finanziellen Problemen innerhalb der Landesgrenzen ihre Leistungen anbieten müssen, beschränken diese ihre Dienste auf Menschen mit Aufenthaltsgenehmigung. Im Hinblick auf Bildungsmöglichkeiten für Migranten, Asylsuchende und Flüchtlinge herrscht die gleiche Problematik. Zwar räumt Artikel 42 der türkischen Verfassung allen unabhängig von ihrer Rasse, Religion oder Nationalität das Recht auf Bildung ein, jedoch müssen die Personen in der Lage sein, eine Aufenthaltsgenehmigung vorzuweisen.

Ausländische Bevölkerung

Nach Angaben der türkischen Sicherheitsbehörden lebten im Jahr 2006 187.000 Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei (siehe Tabelle 3 für die zehn wichtigsten Herkunftsländer). Während 18 % von diesen eine Arbeitserlaubnis hatten und 13 % Studenten waren, handelte es sich bei den übrigen zumeist um Angehörige der arbeitenden und studierenden Ausländer.

Die Zahl der im Ausland geborenen Menschen ist in der Türkei deutlich höher als die Zahl der ausländischen Einwohner. Laut Statistiken aus dem Jahr 2000 wurden etwa 1,3 Millionen Menschen oder 2 % der Gesamtbevölkerung im Ausland geboren. Diese Gruppe setzt sich zusammen aus Kindern von zumeist aus Deutschland zurückgekehrten Migranten – so genannte Migranten zweiter Generation – sowie Zuwanderern aus dem Balkan und insbesondere aus Bulgarien.

Obwohl die Türkei immer schon ein Ziel internationaler Migration war, entwickelt sich erst jetzt eine ‘echte’ ausländische Bevölkerung, die ethnisch nicht-türkische Zuwanderer umfasst. Das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für diesen Wandlungsprozess der Türkei in ein Zuwanderungsland haben sich demzufolge nur langsam entwickelt, und es gibt nur wenig Raum für Kommunikation zwischen Migranten und der Aufnahmegesellschaft. In Bezug auf Migration werden in erster Linie Fragen der Grenzkontrolle und Sicherheit diskutiert; Integrationspolitik und Methoden im Umgang mit Migranten finden bisher nur wenig Beachtung.



In letzter Zeit haben sich mehr und mehr EU-Bürger, sowohl Berufstätige als auch Ruheständler, in der Türkei und vornehmlich in Istanbul und einigen der mediterranen Urlaubsregionen angesiedelt. 17 Ihre Anzahl wird auf etwa 100.000 bis 120.000 geschätzt.

Irreguläre Migration

Die geografische Lage der Türkei macht sie zu einer der Hauptmigrationsrouten für irreguläre Migranten aus den politisch und wirtschaftlich instabilen Nachbarländern, die ein besseres Leben im Westen anstreben. Daneben trägt die eher freizügige Vergabeordnung des Landes für Visa (siehe oben) dazu bei, dass die Türkei ein Hauptziel und Transitland für irreguläre Migranten ist. Obgleich Zahlen von 150.000 bis zu 1.000.000 genannt werden, beziffern glaubwürdigere Schätzungen die Zahl der irregulären Migranten auf einige hunderttausend Menschen. Nichtsdestotrotz spiegeln diese Zahlen nicht zwingend die Menge an irregulären Migranten im Land wider, da viele von ihnen auf der Durchreise sein könnten. Auch Opfer von Menschenhandel, zumeist Frauen, sind in diesen Zahlen nicht erfasst. Im Zeitraum von 1995 bis 2007 verhafteten die türkischen Behörden mehr als 337.000 Menschen aus Afghanistan, Bangladesch, Pakistan, Iran, Irak und Syrien, die nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung waren.



Um der irregulären Migration – insbesondere dem Menschenhandel und Menschenschmuggel – entgegenzuwirken, hat die Türkei verschiedene rechtliche Maßnahmen ergriffen und die internationale Zusammenarbeit verstärkt. Im August 2002 führte die Regierung einen neuen Artikel im Strafgesetzbuch ein, der Menschenschmuggel und Menschenhandel kriminalisiert. Strengere Grenz- und Hafenkontrollen wurden zudem etabliert. Des Weiteren wurde ein Projekt begonnen, das in Zusammenarbeit mit einer Nichtregierungsorganisation soziale Unterstützung für Opfer von Menschenhandel anbietet. Gegenwärtig gibt es zwei Unterkünfte für Opfer von Menschenhandel, eine in Istanbul und eine in Ankara. Im Mai 2005 initiierte die Polizei in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) eine Aufklärungskampagne und richtete eine Telefon-Hotline für Opfer von Menschenhandel ein.

Auf internationaler Ebene ratifizierte die türkische Nationalversammlung im März 2003 das ‚Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg’ und begann gemäß des Übereinkommens rechtliche Maßnahmen durchzuführen. Das im Jahr 2003 in Kraft getretene Gesetz über Arbeitserlaubnisse für Ausländer (siehe oben) bevollmächtigte ausschließlich das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit, Arbeitserlaubnisse für Ausländer auszustellen, um so eine bessere Handhabung und Kontrolle über den Prozess gewährleisten und Schwarzarbeit von Ausländern unterbinden zu können. Das Gesetz zur Ergänzung der türkischen Staatsbürgerschaft aus dem Jahr 2003 (siehe oben) erfordert eine Probezeit von drei Jahren, um die türkische Staatsbürgerschaft durch eine Heirat erlangen zu können. Dies soll den Zustrom von irregulären Migranten durch Scheinehen in die Türkei einschränken.

Darüber hinaus wurden Gesetze eingeführt, um die spezifische Problematik des Menschenschmuggels anzugehen. Beispielsweise kann eine Person, die wegen Menschenschmuggels verurteilt worden ist, ihre Beförderungserlaubnis drei Jahre lang nicht erneuern, und das verwendete Fahrzeug wird von den türkischen Behörden beschlagnahmt.18 Der im Jahr 2005 verabschiedete Artikel 79 des Gesetzes Nr. 5237 des neuen türkischen Strafgesetzbuchs enthält eine Definition des Begriffs Menschenschmuggel und sieht Gefängnisstrafen von drei bis acht Jahren und ein richterliches Bußgeld von 10.000 Tagessätzen vor. Kann für einen Fall von Menschenschmuggel die Verbindung zu organisiertem Verbrechen nachgewiesen werden, wird die auferlegte Strafe um die Hälfte erhöht. Zudem sieht Artikel 79 weitere Strafmaßnahmen gegen Rechtssubjekte vor, die an Menschenschmuggel beteiligt sind (beispielsweise die Beschlagnahmung von Vermögen).

Neben innenpolitischen rechtlichen Maßnahmen hat die Türkei zudem Rücknahmeabkommen mit Herkunftsländern unterzeichnet, um illegaler Migration vorzubeugen. Solche Abkommen gibt es mit Syrien, Kirgisien, Rumänien, der Ukraine und Griechenland; die Verhandlungen mit Pakistan sind noch nicht abgeschlossen. Die Europäische Kommission übt zudem Druck auf die Türkei aus, ein Rücknahmeabkommen mit der EU auszuhandeln und zu beschließen.

Auf der Ebene internationaler Zusammenarbeit ist die Türkei im Jahr 2004 Mitglied der Internationalen Organisation für Migration geworden (IOM). Gemeinsam mit der IOM kämpft die Türkei gegen Menschenhandel und befasst sich mit allgemeinen Themen zu Migration. Darüber hinaus übernahm sie im Januar 2006 die Präsidentschaft des Budapester Prozesses – eines inoffiziellen Forums für internationale Zusammenarbeit und Dialog, dem 50 Regierungen und zehn internationale Organisationen angehören. Ziel des Forums ist es, irreguläre Migration zu verhindern und nachhaltige Mechanismen in der Migrationssteuerung zu entwickeln.

Aktuelle Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen

Etwa 3,3 Millionen türkische Staatsbürger leben Berechnungen zufolge außerhalb der Türkei, davon 2,7 Millionen in einem europäischen Land (siehe Abbildung 2). Hier zeigt sich ein deutlicher Anstieg seit Mitte der 1970er Jahre, als diese Zahl noch bei 770.000 lag.19 Etwa 100.000 türkische Arbeitnehmer leben in arabischen Ländern, 60.000 Zuwanderer in Australien und über 75.000 Arbeitnehmer in den GUS-Ländern (siehe Abbildung 2). Darüber hinaus leben etwa eine Viertelmillion türkische Migranten in Kanada und den USA. Nach Angaben von OECD und Eurostat haben zudem etwa 800.000 Türken zwischen 1991 und 2005 die Staatsbürgerschaft ihrer jeweiligen Aufnahmestaaten angenommen.

Heutzutage stellen Türken die größte Gemeinschaft von Zuwanderern in Europa dar. Als solche sind sie ein leichtes Ziel für Fremdenfeindlichkeit und Ressentiments gegenüber Zuwanderern. Viele Menschen fürchten, dass der Zustrom von Migranten aus der Türkei weiter steigen könnte, sollte das Land der EU beitreten. Diese Sorge wird durch soziale und kulturelle Probleme bei der Integration türkischer Migranten in die Aufnahmegesellschaften noch verschärft. Eine große Zahl türkischer Zuwanderer der zweiten und dritten Generation schneidet bezüglich Bildung und Erwerbstätigkeit besonders schlecht ab. Nichtsdestotrotz gibt es eine wachsende Zivilgesellschaft türkischer Zuwanderer in Europa, welche die Integrationsprobleme der türkischen Gemeinschaften in den Hauptländern der EU thematisiert.20 Aber auch in den Aufnahmeländern wächst das Bewusstsein für die Notwendigkeit, integrationsfördernde Maßnahmen weiter zu verfolgen.

Die Zahl türkischer Staatsbürger, die tatsächlich in ein EU-Land auswandern würde, sollte die Türkei der EU beitreten, ist ökonometrischen Studien zufolge deutlich geringer als gemeinhin angenommen.21 Davon abgesehen zeigen demografische Studien, dass bis zum Jahre 2025 die Schicht der wirtschaftlich aktiven Menschen in der Bevölkerung (15- bis 64-Jährige) im Verhältnis zum Rest der Bevölkerung abnehmen wird.22 Auch das Durchschnittsalter dieser Gruppe wird steigen. Folglich ist zu erwarten, dass bei einer wachsenden türkischen Wirtschaft eine maßgebliche Zahl dieser Menschen nicht willens sein wird auszuwandern. Darüber hinaus werden diejenigen, die sich dennoch entschließen auszuwandern, mit großer Wahrscheinlichkeit höher qualifiziert sein. Letzlich wird die Türkei – wie im Fall von Spanien und Griechenland – zu dem Zeitpunkt, da sie ein vollwertiges Mitglied der EU ist, vermutlich ihren ‘Migrationswandel’ durchlaufen haben und bereits ein Netto-Einwanderungsland sein.

Die Möglichkeit eines Zustroms türkischer Migranten in die EU ist nicht das einzige Problem, um das sich die Mitglieder der Europäischen Union sorgen. So herrscht unter Experten eine fortwährende Debatte über die Ströme von irregulären Migranten zwischen der Türkei und den nahe liegenden Staaten Russland, Ukraine, Iran und Irak. Die aktuelle Migrationspolitik gegenüber diesen Ländern wird als äußerst liberal empfunden, und die EU übt beständig Druck auf die Türkei aus, diese zu verschärfen. Dennoch sind aufgrund des politischen Unwillens der türkischen Behörden in naher Zukunft keine Veränderungen zu erwarten. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Migrationspotenzial dieser Länder aufgrund von politischen und wirtschaftlichen Problemen in nächster Zeit auf einem hohen Niveau verbleiben wird, ist jedoch sehr groß. Dies könnte zu Konflikten zwischen der EU und der Türkei führen.

Dennoch geht die Türkei als Reaktion auf die Ängste der EU die Frage der Migrationssteuerung intensiv an. Insofern handelt die Türkei in der Sache richtig, wenngleich aus falschen Gründen. In der Regel wird die Migrationsagenda der Türkei von ihrem EU-Gegenpart bestimmt, wobei es problematisch ist, migrationsbezogene Themen mit den EU-Beitrittsverhandlungen zu verbinden. Dadurch wird die Tatsache überdeckt, dass diese Thematik mit ihrer großen Bedeutung als eigene umfassende und kohärente Politik angegangen werden muss. Die Verzögerungen der Verhandlungen haben somit auch die Gestaltung der Migrationspolitik der Türkei verlangsamt. Angesichts der Tatsache, dass die Türkei ein sehr wichtiger Akteur im Hinblick auf die Wanderungsbewegung in der Region ist, benötigt sie eine adäquate Regelung für die Steuerung der Migration – und zwar im eigenen Interesse und nicht im Interesse der EU.

Wie bereits erwähnt ist das Verhältnis der in jüngster Zeit angekommenen ‘ethnisch nicht türkischen’ Zuwanderer und der Aufnahmegesellschaft nicht sonderlich eng. Darüber hinaus ist die Rolle der Türkei als ein Zuwanderungs- und Transitland bisher nicht öffentlich thematisiert worden. In den Debatten im Bereich Migration geht es noch immer hauptsächlich um Themen wie Grenzkontrollen und Sicherheit, während Integrationspolitik auf nationaler Ebene nicht die nötige Aufmerksamkeit erhält. Sollte die Türkei ihre Rolle als Zuwanderungs- bzw. Transitland nicht akzeptieren und das Integrationsproblem nicht angehen, könnte das Land zukünftig mit schwerwiegenden innenpolitischen Problemen konfrontiert sein. Die Entwicklung kohärenter Migrationssteuerungsmechanismen liegt demnach im Interesse der Türkei und nicht nur der EU.

Endnoten

  1. Siehe Marcus (1985) und Zolberg (1983).
  2. Siehe Kirişci (1996, 2000).
  3. Seit Ende des Kalten Krieges gab es auch Migrationsströme in Form von Gepäckhandel in die Türkei. Für mehr Informationen zu dieser Art von Migration siehe Yükseker (2003).
  4. Bahadır (1979).
  5. ‘Partiya Karkerên Kurdistan’ (Kurdische Arbeiterpartei).
  6. Kaiser (2007).
  7. Ibid.
  8. Für mehr Informationen zu den Visa-Anforderungen, siehe die offizielle Internetseite des Außenministeriums: http://www.mfa.gov.tr
  9. Siehe İçduygu (2007b).
  10. Siehe Kadirbeyoğlu (2007, 2007b).
  11. Siehe İçduygu (2007b).
  12. Siehe Kadirbeyoğlu (2007, 2007b).
  13. Siehe Kaya (2005).
  14. Siehe Abadan-Unat (2002).
  15. Siehe Kirişci (2001).
  16. Siehe Kirişci (1996).
  17. Für eine detaillierte Studie zur Ruhestandsmigration in mediterrane Urlaubsorte der Türkei siehe beispielsweise Unutulmaz (2007), und Kaiser und İçduygu (2005).
  18. Das Straßenbeförderungsgesetz (2003) und die Straßenbeförderungsverordnung (2004).
  19. Diese Zahl wurde von Abadan-Unat (2002: 48) zitiert.
  20. 20 Siehe Erzan und Kirişci (2006); siehe auch Kaya und Kentel (2005).
  21. Siehe Erzan, et. al. (2006).
  22. Siehe Behar (2006).


Die Autoren:
Prof. Dr. Ahmet İçduygu ist Leiter des Migration
Research Program (MiReKoc) am Institut für internationale
Beziehungen der Koç University, Istanbul.
E-Mail: aicduygu@ku.edu.tr

Dr. Deniz Sert ist Post-Doctoral Fellow im Migration
Research Program (MiReKoc) an der Koç University,
Istanbul.
E-Mail: dsert@ku.edu.tr

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Internetquellen

Staatliche Einrichtungen in der Türkei

 

Forschungsstellen und NROs

Migration Research Group
Netzwerk Migration in Europa e.V.
bpb - Bundeszentrale für politische Bildung